Mindestüberholabstände werden leider oft unterschritten. © ADFC BW

Neue StVO bekannt machen und durchsetzen

Wer sich im Straßenverkehr sicher fühlt, nutzt eher das Rad. Und wer die Regeln kennt, fühlt sich sicherer. Der ADFC Baden-Württemberg fordert daher eine umfangreiche Informationskampagne zur Straßenverkehrsordnung (StVO).

Der ADFC fordert, dass Radfahren für alle Menschen in Baden-Württemberg eine sichere und entspannte Art der Mobilität ist- Die subjektive (gefühlte) und objektive Sicherheit von Radfahrenden ist dadurch zu stärken, dass die fahrradbezogenen Aspekte der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingehalten werden. Dazu muss sowohl eine umfangreiche Informationskampagne  initiiert werden als auch die Polizei so ausgestattet werden, dass eine Überwachung der Verkehrsteilnehmenden bzw. eine Ahndung von Fehlverhalten möglich ist.

Hintergrund: Neue StVO bekannt machen und durchsetzen

Viele Autofahrende haben vor 30, 40 oder gar über 50 Jahren den Führerschein erworben und sich seither nur unzureichend über Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung informiert. So ist beim Verkehrszeichen für die Fahrradstraße  (Vz. 244) vielen nicht bekannt, dass es ohne Zusatzzeichen ein Verbot der Einfahrt für Kraftfahrzeuge bedeutet. Auch die Unkenntnis darüber, ob ein Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht, führt zu vielen Konflikten zwischen Auto- und Radfahrenden. Die StVO schreibt Autofahrenden innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden vor, außerorts sogar 2,0 Meter.

Doch all diese Regelungen sind wenige bekannt und finden daher kaum Anwendung im täglichen Verkehrsgeschehen. Die führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für Radfahrende und dazu, dass sich (potenzielle) Radfahrende gefährdet und ungeschützt fühlen. Bisher werden die Verstöße gegen die geltende StVO in Baden-Württemberg nicht systematisch geahndet oder verfolgt. Auch eine Aufklärung über korrektes Verhalten erfolgt nicht.

Um die Sicherheit auf den Straßen im Land herzustellen und das Ziel des Landes zu erreichen, den Radverkehrsanteil zu erhöhen, müssen daher Maßnahmen ergriffen werden. Diesen Wunsch äußert auch eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg wie die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung[1] zu verkehrspolitischen Einstellungen zeigen:

  • 84 % der Befragten sagen, dass die Ordnungsbehörden konsequenter gegen das Parken auf Gehwegen und an Kreuzungen für freie Sichtachsen vorgehen sollten.
  • Für 88 % der Befragten hat eine gute Verkehrspolitik das Ziel, dass Städte und Dörfer fahrradfreundlicher werden.
  • 78 % der Befragten würden verfügbare Mittel am ehesten in den Umweltverbund investieren.

Dass das Umstiegspotential riesig ist, zeigen auch Daten zu der Verkehrsmittelwahl in Baden-Württemberg[2]. Etwa 60 % der zurückgelegten Wege in Baden-Württemberg sind kürzer als 5 km. Bei Wegen unter 2 km wird in 27 % der Fälle das Auto, bei Wegen zwischen 2 und 5 km in über 50 % der Fälle Auto als Verkehrsmittel gewählt. Dabei sind Wege bis 5 km ideale Radfahr-Distanzen, auf denen das Fahrrad im Durchschnitt sogar schneller ist als das Auto.

Der ADFC fordert daher eine Kombination aus Information zur StVO und Kontrollen zum Schutz von Radfahreden, um mehr Menschen, die Wahl für ein umweltfreundliches Verkehrsmittel zu erleichtern.

Video: Dr. Rachel Aldred, Universität Westminster; Vortrag: Verstehen, was Menschen am Radfahren hindert (2017) zum subjektiven Sicherheitsgefühl und Beinah-Unfällen (in englischer Sprache)

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https://bw.adfc.de/artikel/neue-stvo-bekannt-machen-und-durchsetzen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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