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Mehr Tempo und Innovation bei der Radverkehrspolitik!

Im Vorfeld der Landtagswahlen fühlte der ADFC BW mit dem „Rad-Dialog 21“ Landtagskandidat*innen und Expert*innen verkehrspolitisch auf den Zahn – und sieht seine Forderung nach einer beschleunigten und innovativen Radverkehrspolitik bestätigt.

Zwei Tage vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg sieht der ADFC seine drei zentralen Forderungen an eine neue Landesregierung bestätigt: Im Fokus steht ein besserer Schutz für Radfahrende – was auch bei den vier ADFC-Rad-Dialogen im Februar mit insgesamt neun Landtagskandidat*innen und Expert*innen parteiübergreifend auf den Podien geteilt wurde. „Für eine beschleunigte und innovative Radverkehrspolitik muss das Land jetzt die rechtlichen, technischen und personellen Voraussetzungen schaffen“, so Gudrun Zühlke, Landesvorsitzende des ADFC Baden-Württemberg.

Planer*innen-Pool für Lösungen vor Ort

Dazu gehört die Förderung des Radverkehrs in Städten und Kommunen: Aktuell stehen diesen von Landesseite umfangreiche Mittel für die Radverkehrsförderung vor Ort zur Verfügung, aber die Kommunen brauchen auch langfristige Planungssicherheit. Außerdem fehlen vor Ort Planungs-fachleute, der Mut zu innovativen Lösungen und manchmal einfach die Motivation den Radverkehr zu fördern. „Deswegen“, so Zühlke „ fordert der ADFC einen zentralen Pool an Planer*innen, die gezielte Förderung modernster Lösungen und den Anschluss aller 1.100 Kommunen an das RadNETZ. Damit Fachwissen und Synergieeffekte optimal genutzt werden, muss die Radverkehrsförderung zur Pflichtaufgabe der Landkreise werden.

Mit Erkenntnissen aus Unfallanalysen in Richtung Vision Zero

Das Ziel der Vision Zero (keine Verkehrstoten und Schwerverletzten) wird fraktionsübergreifend angestrebt. Damit es erreicht werden kann, fordert der ADFC zum besseren Schutz aller Verkehrsteilnehmer*innen genaue Unfallanalysen und davon abgeleitete Verbesserungen schnell und verpflichtend umzusetzen. Die Ergebnisse von Unfallanalysen und Verkehrsschauen sind transparent darzulegen. Neben massive Kampagnen und Kontrollen zur Einhaltung der StVO und zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen ruft der ADFC die zukünftige Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für eine allgemeine Geschwindigkeitsreduktion und angemessene Bußgelder zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen einzusetzen.

Ein Gesetz für mehr Verbindlichkeit

Damit Bekenntnisse ihre notwendige Verbindlichkeit bekommen, fordert der ADFC ein Radgesetz – auch als Teil eines Mobilitätsgesetzes. „Das Mobilitätsziel des Landes, dass bis 2030 über 50  Prozent der Wege selbstaktiv, also mit dem Rad und zu Fuß zurückgelegt werden, verstehen wir dabei als anzustrebendes Minimum“, so Zühlke. Ein „Weiter-so-wie-bisher“ wird allerdings nicht ausreichen, um dieses Ziel zu erreichen. „Wenn wir Städte für Menschen möchten, dann muss das Land einen verbindlichen Rahmen setzen, damit die nächste Entwicklungsstufe für den Radverkehr erreicht werden kann“.

Zühlke resümiert: Das Verkehrsministerium hat beim Thema Radverkehr viel Richtiges in die Wege geleitet. Radverkehr ist aber mehr – ein Querschnittthema über mehrere Ministerien verteilt. Deren Zusammenarbeit müsse besser werden. „Unser Ziel ist es, dass in der nächsten Legislaturperiode mit verbesserten Rahmenbedingungen und verlässlicher Förderung ein sicheres, selbsterklärendes dichtes Radnetz im Land entsteht, das für Menschen von 8 bis 88 geeignet ist“, so die ADFC-Landesvorsitzende.

 Weitere Infos: Landtagswahl 2021: #MehrPlatzFürsRad

https://bw.adfc.de/pressemitteilung/mehr-tempo-und-innovation-bei-der-radverkehrspolitik

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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