Landesversammlung 2023

Bei der Landesversammlung des ADFC Baden-Württemberg am 22. April 2023 in den Tagungsräumen der Jugendherberge Stuttgart International wurde zunächst die langjährige Landesvorsitzende Gudrun Zühlke verabschiedet, die nicht mehr für das Amt antrat.

Gudrun Zühlkes dreizehn Jahre dauernder unermüdlicher und hartnäckiger Einsatz für das Radfahren im Ländle wurde von Landesverkehrsminister Winfried Hermann, Staatssekretärin Gisela Splett, AGFK-Vorstand Günter Riemer, der ADFC-Bundesvorsitzenden Rebecca Petersund dem Aufsichtsratsvorsitzenden des ADFC Baden-Württemberg Witgar Weber sehr herzlich und anektdotenreich gewürdigt. Weitere digitale Grußworte schlossen sich an.

Der ADFC würdigte Gudrun Zühlke als unermüdliche Kämpferin für eine Mobilitätskultur, in der Radfahren selbstverständlich und gleichberechtigt ist. Sie war Anwältin der Radfahrenden und stets kompetente und ideenreiche Beraterin für eine bessere Radinfrastruktur. Mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen war sie Vorbild und Unterstützerin für junge Aktive im ADFC und außerhalb des Vereins.

Mit ihr geht eine besondere Persönlichkeit, die für das Radfahren lebt und moderne, nachhaltige Mobilität für alle Menschen vorlebt, würdigte Verkehrsminister Winfried Hermann das Wirken Zühlkes bei ihrer Verabschiedung am Samstag. Sie habe mit systematischer, konstruktiver Kritik Vieles für die Gleichberechtigung des Radverkehrs erreicht und mit ihren Ideen die Verkehrspolitik in Baden-Württemberg nachhaltig geprägt.

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters würdigte Zühlke als Urgestein des Vereins, das den Landesverband weiterentwickelt und professionell aufgestellt hat, so dass der ADFC Baden-Württemberg nun auf diesem starken Fundament hoch bauen könne. Für viele Menschen im ADFC sei Zühlke ein persönliches Vorbild und ihre Arbeit im Landesverband Baden-Württemberg Ansporn und Muster für die eigene Verbandsentwicklung.

Neben Gudrun Zühlke traten auch die Vorstandsmitglieder Nele Schreiber und Daniel Wiese nicht erneut zur Wahl an. Der ADFC Baden-Württemberg bedankte sich für das ehrenamtliche Engagement im Fahrradclub.

Unter der kundigen Veranstaltungsleitung der Aufsichtsräte Hermino Katzenstein und Witgar Weber wurden in der Folge insgesamt vier Anträge von der Mehrheit der Delegierten angenommen.

Anschließend wurde das neue Vorstandteam gewählt. Als Nachfolger der langjährigen ADFC-Landesvorsitzenden Gudrun Zühlke wurde Dr. Matthias Zimmermann als neuer Landesvorsitzender des ADFC in Baden-Württemberg gewählt. Der 52-Jährige Verkehrsingenieur und Dozent am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) sieht in der Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende den wichtigsten Hebel, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen.

Neben dem Karlsruher Zimmermann wurden Dr. Susanne Garreis (60) als stellvertretende Vorsitzende, Michael Haller (64) als Finanzvorstand sowie Brigitte Aigner (67), Andrea Engel-Benz (64), Johannes Metzger (67) und Kristine Simonis (43) als Mitglieder des Landesvorstands von den Delegierten gewählt.

Das Protokoll folgt in Kürze.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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