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ADFC kritisiert: Haushaltsplan bremst Verkehrswende massiv aus

Die baden-württembergische Landesregierung stellte heute ihren Haushaltsplan 2022 im Landtag vor. Der ADFC kritisiert die Kürzung der Mittel für den Rad- und Fußverkehr: Sie macht ein Erreichen der Klimaziele im Land im Verkehrssektor unmöglich.

Die Landesregierung stellte heute ihren Haushaltsplan 2022 im Landtag vor. Ziel ist es, mit diesem Haushalt robust aus der Pandemie zu kommen und gleichzeitig in zukunftsweisende und grundlegende Themenfelder wie Digitalisierung, Innovationen und Klimaschutz zu investieren. Der ADFC Baden-Württemberg bezweifelt, dass Klimaschutz dabei eine übergeordnete Rolle spielt. Insbesondere die erforderliche Verkehrswende wird mit dem Haushalt 2022 ausgebremst und macht ein Erreichen der Klimaziele im Land im Verkehrssektor unmöglich.

Der Haushaltsplan 2022 sieht eine Kürzung der Mittel für den Rad- und Fußverkehr um mehr als 50 Prozent vor. Insbesondere die Mittel für den Radschnellwegebau sowie den Ausbau von Radwegen in Landesbaulast werden drastisch reduziert (von 20 auf 10 Mio. Euro). Hinzu kommt eine Reduzierung der Mittel für nicht-infrastrukturelle Maßnahmen im Bereich nachhaltige Mobilität, die vor allem im Bereich Kommunikation, Personalausstattung und Unterstützungsleistungen für Landkreise und Kommunen langfristig Wirkung zeigen wird.

ADFC-Landesvorsitzende Gudrun Zühlke: „Für eine Landesregierung, die sich einer nachhaltigen Entwicklung im Land verschrieben hat, ist dieser Haushaltsentwurf eine Bankrotterklärung! Ein Jahr ohne neue Impulse und finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten im Radverkehr wirft das Land in Sachen nachhaltige Mobilität und Klimaschutz um Jahre zurück. Besonders wenn man bedenkt, dass auch Personal und Dienstleistungen reduziert werden sollen, die aufgrund des Fachkräftemangels nur langsam wieder aufgebaut werden können.“

Auswirkungen der Haushaltskürzungen

Konkret befürchtet die Interessensvertretung der Radfahrenden, dass der Ausbau des Radwegenetzes im Land gebremst und die Umsetzung von 30 Radschnellwegen bis 2030 stark verzögert wird.
„Einen höheren Radverkehrs- oder Fußverkehrsanteil erreicht man so nicht. Die Menschen werden auf absehbare Zeit keinen Meter mehr mit dem Fahrrad oder zu Fuß machen, wenn die Infrastruktur nicht sicher und lückenlos vorhanden ist“, so Zühlke.
Darüber hinaus ist bekannt, dass der Bedarf der Kommunen und Landkreise zum Ausbau der Rad- und Fußwegeinfrastruktur seit Jahren steigt. Mit einer Reduzierung des Budgets erzeugt das Land einen massiven Investitionsstau.

Die Verkehrswende braucht finanziellen Rückenwind

„Um die Klimaziele zu erreichen, brauchen wir jetzt ein konsequentes, am Klimaschutz ausgerichtetes Handeln – und das muss sich im Haushaltsplan des Landes widerspiegeln. Die Verkehrswende muss nach Jahren der Weichenstellung und Grundlagenschaffung nun endlich Tempo aufnehmen und nicht ausgebremst werden“, so Gudrun Zühlke.

Der ADFC fordert daher Nachbesserungen am Haushaltsplan zugunsten der nachhaltigen Mobilität. „Mit den Millionen-Geldern aus dem Straßenerhalt und -neubau kann für die nachhaltige Mobilität und den Klimaschutz ein Vielfaches erreicht werden. Eine solche Nutzenabschätzung für den Klimaschutz muss Grundlage der Haushaltsplanungen sein“, so Zühlke.

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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