Mädchen auf Rädern

Mädchen auf Rädern © ADFC / Deckbar

Nein zum Elterntaxi, ja zum Fahrrad: ADFC fordert fahrradfreundliche Schulwege

In Baden-Württemberg läuft der Schulbetrieb nach dem Corona-Lockdown wieder an – und stellt Eltern wie Schüler*innen bei der Frage nach dem Schulweg vor besondere Herausforderungen. Der ADFC empfiehlt, mit dem Fahrrad zu fahren.

Schulbusse und Bahnen sind das Nadelöhr, wenn die Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg nach und nach wieder öffnen. Rund 45 Prozent der Schüler*innen nutzen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), doch wegen der weiterhin geltenden Abstandsregeln zur Corona-Prävention können nicht so viele Fahrgäste befördert werden wie bisher. Viele Eltern sorgen sich zudem um die Sicherheit ihrer Kinder und fahren sie deshalb oft lieber selbst mit dem Auto zur Schule. Vom Elterntaxi rät der ADFC Baden-Württemberg ab: „Das sorgt nicht nur für dicke Luft, die an den Schulen haltenden Autokolonnen gefährden auch die Verkehrssicherheit der Kinder“, mahnt Kathleen Lumma.

Fahrrad statt Elterntaxi

Der ADFC empfiehlt, auf das Rad umzusteigen – „das ist die bessere Alternative, auch zur Unterstützung des krisenbedingt nicht voll leistungsfähigen ÖPNV“, so die Landesgeschäftsführerin. Gerade während der Corona-Pandemie zeigt sich das Fahrrad als krisensicheres Verkehrsmittel. „Außerdem macht Radfahren Spaß, ist gesund und fördert die Koordination und Konzentration“, ergänzt Lumma. Der Weg zur Schule könne meist leicht mit dem Fahrrad zurückgelegt werden – was fehlt, sei eine entsprechende Radinfrastruktur. Unübersichtliche Kreuzungen, schmale oder fehlende Radwege und lange Wartezeiten an der Ampel machen Schulwege oft zum Spießrutenlauf.

Für sichere Schulwege – jetzt handeln!

„Wir brauchen fahrradfreundliche Schulwege dringender denn je!“, so Lumma. Schüler*innen, die jetzt aufs Rad umsteigen, brauchen durchgängige und sichere Wege. Der ADFC appelliert daher an das Land und die Kommunen, jetzt zu handeln. Mit dem erhöhten Landes-Etat für den Radverkehr seien gute Rahmenbedingungen vorhanden, um den Ausbau einer sicheren Radverkehrsinfrastruktur zügig vorantreiben. Doch das ist nicht alles: „Ausschlaggebend sind auch landesweite Vorgaben zur schnellen, rechtssicheren Einrichtung coronasicherer Rad- und Gehwege – wie es in einem offenen Brief an den Verkehrsminister bereits gefordert wurde“, so Lumma. Ein Handlungsleitfaden und pragmatische Lösungen sind jetzt gefragt. Sie unterstützen Kommunalverwaltungen bei der provisorischen Umgestaltung von Straßen und räumen eventuelle rechtliche Bedenken aus.

Pop-Up-Bike-Lanes, Fahrradstraßen und Tempo 30

„Konkrete Maßnahmen können Kommunen jetzt provisorisch gut umsetzen“, sagt Lumma. Dazu zählen etwa geschützte Radstreifen (Pop-Up-Bike-Lanes) und Fahrradstraßen, die Schüler*innen helfen, sichere Wege durch die Stadt zu finden. Sie eignen sich auch, um den Radverkehr vom Fußweg zu entzerren: So entsteht mehr Platz und gleichzeitig können die Abstandsregeln besser eingehalten werden. Für mehr Sicherheit sorgen auch provisorisch verkehrsberuhigte Straßen und Geschwindigkeitsreduktionen auf Tempo 30. Wenn Grünphasen für den nicht-motorisierten Verkehr verlängert werden, geraten Kinder auf dem Fahrrad an Kreuzungen weniger in Stress und fühlen sich sicherer. Aber auch bereits geplante Radwege sollten nun zügig umgesetzt werden – „es ist an der Zeit zu handeln – Elterntaxis beziehungsweise Autos sind keine Alternative“, betont Lumma.


https://bw.adfc.de/pressemitteilung/nein-zum-elterntaxi-ja-zum-fahrrad-adfc-fordert-fahrradfreundliche-schulwege

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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