Das Förderprojekt „Barrierefrei mit dem Rad unterwegs“ zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Radverkehr zu erleichtern und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Das Projekt ermittelt Hemmnisse und Treiber der Radmobilität, entwickelt Empfehlungen für Standards barrierefreier Infrastruktur und ermittelt Anforderungen an digitale Informationsplattformen für barrierefreies Radfahren und beurteilt deren Nutzbarkeit.
Obwohl das Fahrrad als günstiges und integratives Verkehrsmittel gilt, ist es für viele Menschen mit Behinderungen im Alltag kaum nutzbar. Der zentrale Grund sind fehlende barrierefreie Infrastrukturen und unzureichende Informationen zur Nutzbarkeit bestehender Wege. Forschung in diesem Bereich konzentriert sich bislang überwiegend auf medizinische oder rehabilitative Aspekte und vernachlässigt die Alltagsmobilität weitgehend. Dabei zeigen Studien und Rückmeldungen aus der Zivilgesellschaft klar: Viele Menschen mit Handicap würden gern Rad fahren, wenn das Verkehrssystem insgesamt fahrrad- und barriereärmer wäre.
Zwar existieren einzelne Regelwerke, Zertifizierungen und Pilotprojekte zur Barrierefreiheit, diese berücksichtigen jedoch häufig nur Teilaspekte und fokussieren sich meist auf Freizeitmobilität. Gleichzeitig sind die technischen Möglichkeiten vielfältig: Für nahezu jede Mobilitätseinschränkung gibt es passende Fahrradlösungen. Ihr Potenzial bleibt jedoch ungenutzt, solange Infrastruktur, Planung und digitale Routingangebote nicht systematisch an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung angepasst werden. Es fehlt insbesondere an klaren Standards, zielgruppenspezifischer Aufbereitung und verbindlichen Kriterien für barrierefreie Radinfrastruktur.
Der ADFC Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass alle Menschen selbstverständlich und gleichberechtigt, sicher und komfortabel Rad fahren können. Dieser Anspruch bildet die Grundlage und das Ziel des Projekts „Barrierefrei mit dem Rad unterwegs“. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Radverkehr zu ermöglichen und so ihre eigenständige Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.
Die Ausführung des Projektes ist für den Zeitraum vom 01.12.2025 bis 30.11.2028 vorgesehen.
Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP).
Zunächst werden mit Hilfe von Recherchen, Befragungen (Betroffene & Expert·innenen) und Testfahrten Hemmnisse und Treiber für die Nutzung des Rads durch Menschen mit Handicap eruiert, systematisiert und geclustert. Darauf aufbauend werden mit Hilfe von Fachhearings zielgruppenspezifische Empfehlungen für Standards der Infrastruktur entwickelt, die mit vorhandenen Standards abgeglichen werden, um Unterschiede und Weiterentwicklungen sowie grundlegende Übereinstimmungen herausstellen zu können.
Im zweiten Projektabschnitt werden mit Blick auf die erarbeiteten Empfehlungen zu Standards infrastrukturelle Defizite auf ausgewählten Streckenabschnitten erhoben (z. B. mangelnde Wegebreiten, fehlende Markierungen oder akustische Signale an Querungen) und den zuständigen Kommunen Verbesserungsmaßnahmen empfohlen. Um aussagekräftige Aussagen zum Status Quo der Barrierefreiheit zu ermöglichen, sollen mindestens 200 km Radstrecke erfasst werden. Idealerweise handelt es sich dabei um ein zusammenhängendes Radwegenetz, das den Menschen in der Region Fahrradmobilität im Alltag und in der Freizeit ermöglicht.
Schließlich werden bestehende digitale Geoinformationssysteme/-Portale für die Öffentlichkeit untersucht, um die Darstellbarkeit der Barrierefreiheit anhand von Kriterien zu ermitteln. In einem geeigneten Portal soll dargestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wo Fahrradstecken welchen Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Die Nutzer·innen können entsprechend unterschiedlicher Mobilitätseinschränkungen Filter setzen und damit ihre für sich geeignete Radstrecke heraussuchen. Vorrangige Nutzer:innen der Daten sind Menschen mit Mobilitätseinschränkung. Daher liegt der Fokus auf Zugänglichkeit der Portale für diese Zielgruppe. Dennoch sollten Daten auch in reguläre Informationsportale einfließen, um allen Menschen den Zugang zu ermöglichen. Die Daten zur Barrierefreiheit sollen in einem kostenfrei zugänglichen, unter Menschen mit Behinderungen etablierten und einfach verständlichem Portal veröffentlicht werden, um die Informationsmöglichkeit breit in der Gesellschaft zu streuen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
weiterlesenRadfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
weiterlesenWie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
weiterlesenMenschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
weiterlesenWir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
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