eRadschnellweg Goettingen, Nikolausberger-Weg Stadt Goettingen

Radschnellweg © Christoph Mischke

Radschnellwege rechnen sich fünffach!

Presse-Statement des ADFC Baden-Württemberg zu Radschnellwegen im Land

Was sind Radschnellwege?

Radschnellwege sind vom Autoverkehr getrennt geführte Premium-Radwege, die das zügige, unterbrechungsfreie und komfortable Radfahren auch über längere Distanzen ermöglichen. Sie sollen als asphaltierte Zweirichtungsradwege mindestens vier Meter breit sein (zwei Meter pro Fahrtrichtung), als straßenbegleitende Einrichtungsradwege mindestens drei Meter breit, mindestens fünf Kilometer lang, steigungsarm, innerorts beleuchtet und hindernisfrei. Rad- und Fußverkehr sollen getrennt werden. Kreuzungen mit dem Autoverkehr sollen durch Unter- oder Überführungen vermieden werden. Studien und Pläne für Radschnellwege gibt es in fast allen Metropolregionen Deutschlands, die meisten Konzepte befinden sich aber noch in der frühen Entwicklungsphase.

Vorteile von Radschnellwegen

Schnelligkeit durch die direkte Verbindung und großzügig dimensionierte Wege zwischen den Städten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Radverkehrs wird erhöht, der Zeitverlust an Ampeln und Kreuzungen wird verringert. Sicherheit durch getrennte Führung vom Kfz-Verkehr, Vorfahrtsregelungen bei Querungen, Winterdienst und Beleuchtung, ausreichende Dimensionierung für schnellen, sportlichen Radverkehr (Überholen) und Alltagsverkehr (Nebeneinanderfahren). Komfort: durch eine angeknüpfte Verkehrsinfrastruktur, die Möglichkeit für Dauergeschwindigkeiten von 25 km/h und keine Abhängigkeit vom Kfz-orientierten Ampelbetrieb. Umsteigepotenzial Radschnellwege ermöglichen die Nutzung von Fahrrädern und Pedelecs als echte Alternative zum Pkw. Das macht sie besonders für Berufspendler attraktiv. Die Machbarkeitsstudie zum bereits existierenden Radschnellweg Ruhr (RS1) bescheinigt dem Projekt die Einsparung von 52.000 Pkw-Fahrten mit über 400.000 Pkw-Kilometern jährlich. Lebensqualität Durch die Verringerung des motorisierten Straßenverkehrs dienen Radschnellwege der Luftreinhaltung und dem Lärmschutz, der Umstieg aufs Rad fördert die Gesundheit allgemein.

ADFC: Radschnellwege rechnen sich fünffach

In der Machbarkeitsstudie für das Leuchtturm-Projekt Radschnellweg Ruhr  (RS1) wurde errechnet, dass durch verbesserte Gesundheit und verringerte Unfallzahlen der Nutzen fast fünfmal so hoch ist wie die Kosten.  Premiumradwege gibt es nicht zum Nulltarif, aber sie sind im Verhältnis zum konventionellen Straßenbau immer noch günstig. Ein Kilometer Autobahn ohne Tunnel und Brücken kostet überschlägig zehn Millionen Euro – ein Kilometer RS1 weniger als ein Fünftel – nämlich etwa 1,8 Millionen Euro.  Durchschnittlich kostet ein Kilometer Radschnellweg zwischen einer halben und zwei Millionen Euro.

Situation in Baden-Württemberg

„Baden-Württemberg geht bei der Planung von Radschnellwegen ambitioniert vor“, sagt Kathleen Lumma, Geschäftsführerin des ADFC  Baden-Württemberg. In der „RadSTRATEGIE“ des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg ist das Thema als wichtiger Baustein zur künftigen Ausrichtung der Radverkehrsinfrastruktur verankert. Außerdem plant und baut das Land drei Radschnellwege als Leuchtturmprojekte (Heidelberg-Mannheim, Heilbronn-Neckarsulm-Bad Wimpfen und Plochingen-Esslingen-Stuttgart) und fördert Machbarkeitsstudien, auf deren Basis Kreise und Kommunen Landes- und Bundesmittel beantragen können. Damit Planung und Bau eines Radschnellweges vom Land gefördert werden, muss er zum Beispiel mindestens fünf Kilometer lang und interkommunal sein und das berechnete Nutzerpotenzial muss 2000 Radfahrer pro Tag überschreiten. Wenn er das Potenzial nicht erreichen, gibt es spezielle Fördertöpfe – „gute Voraussetzungen also“, so Lumma. Jetzt gelte es zu beobachten, wie viele Machbarkeitsstudien auch ihren Weg in die Umsetzung finden und welche künftigen Hürden sich dabei auftun. „Es muss sichergestellt werden, dass das Land auch dann weiterfördert und begleitet, damit der Weg zum Radschnellweg nicht ins Stocken gerät.“


https://bw.adfc.de/artikel/radschnellwege-rechnen-sich-fuenffach

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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