Rechtliche Bestimmungen bei Kindertransport © www.r-m.de | pd-f
Rechtliche Bestimmungen beim Kindertransport und -begleitung
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, wer ein Kind auf dem Rad transportieren kann, wie alt das transportierte Kind sein darf und worauf bei der Begleitung Rad fahrender Kinder zu achten ist. Der ADFC zeigt Eltern, worauf sie achten sollten.
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen nur mindestens 16 Jahre alte Personen Kinder bis zum Alter von maximal sieben Jahren mit dem Fahrrad transportieren – und zwar nur in für den Kindertransport vorgesehenen Anhängern (max. zwei Kinder) oder in Kindersitzen.
Wichtig: Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für das Befördern eines behinderten Kindes.
Auf Fahrrädern, die auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind, dürfen Menschen über das siebte Lebensjahr hinaus mitgenommen werden. Vorausgesetzt wird eine geeignete Sitzgelegenheit für jede Person. Inwieweit ein Lastenfahrrad zum Transport von Gütern oder Personen bestimmt ist, soll sich sich laut Gesetzesbegründung aus der Beschreibung des Herstellers ergeben. Die Klarstellung in § 21 Abs. 3 StVO erleichtert Familien den (rechts-)sicheren Transport älterer Kinder mit dem Lastenrad und ermöglicht auch den Betrieb von Fahrradrikschas für erwachsene Fahrgäste ohne aufwändige Ausnahmegenehmigung.
Begleitung von Rad fahrenden Kindern
Kinder bis zum Alter von acht Jahren fahren auf dem Gehweg oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen sie nicht benutzen. Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen oder fahren auf Radwegen oder der Fahrbahn. Ab zehn Jahren müssen sie Radweg oder Fahrbahn nutzen.
Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Aber: Eine Familie mit zwei Erwachsenen oder auch einem weiteren, älteren Kind fährt getrennt, denn nur eine Aufsichtsperson darf das Kind auf dem Bürgersteig begleiten. Gemeinsam kann die Familie auf baulich getrennten Radwegen fahren, denn dort dürfen Kinder jeden Alters unterwegs sein.
Werde ADFC-Mitglied!
Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!
- exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
- exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
- Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
- Beratung zu rechtlichen Fragen
- Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
- und vieles mehr
Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!