Zuerst Radwege vom Schnee befreien
Radwege werden oft zuletzt geräumt, obwohl Kommunen nach einem Bundesgerichtshof-Urteil dazu verpflichtet sind, „verkehrswichtige“ innerörtliche Radwege zu räumen und zu streuen. Der ADFC empfiehlt, Radwege noch vor den Straßen zu räumen.
Er fordert zudem, die im Winterdienst zu betreuenden Radwege nach Dringlichkeitsstufen einzuteilen und den Schnee möglichst vollständig von Radwegen oder von den vom Radverkehr genutzten Straßen zu entfernen. Radwege dürfen vor allem nicht zur Ablage des Schnees missbraucht werden, wie es vielerorts leider oft Praxis ist.
Wenn Radwege nicht gestreut oder geräumt sind, entfällt die Benutzungspflicht. Der ADFC empfiehlt Radfahrern dann auf der Fahrbahn zu fahren. Auf Gehwege dürfen Radfahrer nicht ausweichen.
Fahrverhalten anpassen
Autofahrern rät der ADFC, ihre Fahrweise auf schlechte Sichtverhältnisse und rutschige Fahrbahnen einzustellen. Statt des vorgeschriebenen 1,5 m Abstands sollten Autofahrer aus Sicherheitsgründen besser 2 m Abstand beim Überholen von Radfahrern halten.
Radfahren bei Schnee und Eis erfordert auch ein vorsichtiges Fahrverhalten der Radfahrer. Der ADFC empfiehlt bei rutschigen Streckenverhältnissen: Abstand halten, Tempo reduzieren und besonders bei fester Schneedecke und Glätte in Kurven weder treten, noch bremsen. Lässt sich das Bremsen nicht vermeiden, sollte es frühzeitig und maßvoll geschehen. Auf Glatteis sollte man möglichst auch nicht lenken, sondern ohne zu bremsen ausrollen.
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