Die ADFC-Radreisen sind endlich zurück im Sattel!

Der ADFC Baden-Württemberg ist nach über einem Jahr Corona-Pandemie endlich zurück im Sattel! Die langersehnte Radreise-Saison 2021 startet und die erste Gruppenreise in die Abruzzen wurde bereits erfolgreich durchgeführt.

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LV_ADFC-Radreisen_Vinschgau_Marketing © Vinschgau_Marketing_Urheber_Kirsten_J._Soerries

Nach fast 17 Monaten, in denen unsere tägliche Arbeit bei den ADFC-Radreisen nur darin bestand, Reisen abzusagen, zu verschieben oder zu planen, können wir endlich wieder auf Radreisen gehen.

Alle Infos zum aktuellen Radreiseprogramm und unseren Corona-Schutzmaßnahmen auf den ADFC-Radreisen gibt's hier: https://www.adfc-radreisen.de/radreisen-2021

ADFC-Radreisen 2021: Das fast ganz normale Radreiseerlebnis

Nach Monaten daheim zieht es aktuell alle Menschen nach draußen und jeder und jede verspürt das Fernweh und Reisefieber. Wir bei den ADFC-Radreisen haben was dagegen – unser Radreiseprogramm 2021, das wir unter Pandemiebedingungen mit speziellen Corona-Schutzmaßnahmen durchführen:

Unser Radreise-Programm 2021

Unser Reiseprogramm 2021 umfasst 22 Radreisen – nah und fern.
Während in der Vergangenheit viele Radreisen v.a. in den entlegensten Winkeln Europas stattfanden, haben wir in diesem Jahr besonders darauf geachtet, weniger grenzüberschreitende oder regions-übergreifende Reisen anzubieten. So können die Regelungen während einer Radreise weitgehend gleichförmig gestaltet werden und die Radreise ist in ihrer Durchführung nicht durch die regional unterschiedliche Pandemieentwicklung bedroht.

Trotzdem haben wir darauf geachtet, möglichst viele unterschiedliche Radreisen ins Programm aufzunehmen, um allen Interessierten ein passendes Angebot machen zu können. Welche Radreisen 2021 im Programm sind und ob auch für sie die passende Radreise dabei ist, sehen Sie auf unserer Webseite. Viel Spaß beim Stöbern!

Was ist anders 2021?

Das Reiseprogramm sieht so bunt und vielfältig aus wie eh und je – und das ist auch gut so! Die Organisation und Abwicklung hingegen ist aufgrund der Corona-Pandemie angepasst.

Im Radreisejahr 2021 können Sie die von uns angebotenen Radreisen jederzeit vormerken, aber noch nicht verbindlich buchen. Sobald halbwegs sicher ist, dass eine Reise durchgeführt werden kann, erhalten alle vorgemerkten Personen die Möglichkeit, die Radreise verbindlich zu buchen. Vereinzelte Restplätze sind kurzfristig vor der Radreise über unserer Webseite direkt buchbar.

Bei der Buchungsbestätigung können wir in diesem Jahr das Prinzip „Wer zuerst bucht, bekommt den Reiseplatz“ (Windhundprinzip) nicht ausschließlich anwenden, sondern müssen die Zusammensetzung der Gruppe genauer planen.
Da für nicht-geimpfte Personen weiterhin in vielen Ländern Kontaktbeschränkungen und besondere Gruppenreiseregelungen gelten, können die Reisegruppen nicht ausschließlich aus nicht-geimpften Personen bestehen. In den meisten Fällen wird die Zahl der nicht-geimpften Personen in einer Reisegruppe stark eingeschränkt sein, da die geltenden Kontaktbeschränkungen beachtet werden müssen.
Diese Situation zwingt uns dazu, Ihren Impfstatus (nur für die Corona-Impfung) bei der Buchung abzufragen und die Gruppe individuell aus Geimpften, Genesenen und Getesteten zusammenzusetzen. Wir schließen getestete Personen nicht von unseren Radreisen aus, weisen jedoch darauf hin, dass die geltenden Beschränkungen die verfügbaren Reiseplätze für Getestete reduzieren. Selbstverständlich vergeben wir die jeweils verfügbaren Plätze für Genesene, Geimpfte und Getestete nach dem Windhundprinzip. Es lohnt sich also schnell zu buchen. Die Kontaktbeschränkungen vor Ort behalten wir selbstverständlich im Auge und nehmen Anpassungen an unsere Gruppenzusammensetzung vor, wenn dies möglich ist.

Die Pandemie macht es uns außerdem unmöglich, fremde Personen in ein gemeinsames Doppelzimmer einzubuchen (Buchung sog. halber Doppelzimmer). Daher ist es in diesem Jahr für Einzelpersonen lediglich möglich Einzelzimmer zu buchen. Halbe Doppelzimmer stehen nicht zur Verfügung. Ausnahme: Sie buchen ein Einzelzimmer und benennen einen Partner für ein Doppelzimmer, der wiederum Sie als Partner benennt („Persönliche Anmerkungen“ im Anmeldeformular). Die Zahl der Einzelzimmer ist zudem stets begrenzt, da unsere Partnerhotels oftmals kleinere familiengeführte Unternehmen sind, die nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen bieten.

Grundsätzlich unterscheiden sich unsere Radreisen 2021 nicht von den Radreisen der Jahre 2019 und früher. Jedoch müssen wir alle – Reiseleiter*innen, Teilnehmer*innen und Reiseorganisator*innen – aufgrund der Corona-Pandemie flexibel auf Änderungen reagieren. Unsere Reiseleiter*innen versuchen das bestmögliche Reise-Erlebnis für sie umzusetzen. Aber kurzfristige Planänderungen sind jederzeit möglich. Wir danken schon vorab für Ihr Verständnis dafür und für Ihre Flexibilität.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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