Erfolgreiche Radstafette zur #aussteigen-Demo in München

25.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben am Samstag in München anlässlich der IAA mit einer großen Fahrrad-Sternfahrt und Fußgängerdemo für eine echte Mobilitätswende demonstriert.

Kundgebung auf der Theresienwiese © ADFC Baden-Württemberg / Benedikt Glitz

Unter dem Motto #aussteigen forderte die bunte Demo eine klare Abkehr von der autodominierten Verkehrspolitik und Vorrang für den Fuß-, Rad- und Nahverkehr.

Die Politik müsse sich endlich aus der erdrückenden Umarmung der Automobilindustrie befreien, um einen klimafreundlichen Verkehr für alle zu ermöglichen, so das Bündnis aus ADFC, Attac, BUND, Campact, DUH, Greenpeace, NaturFreunde Deutschlands und VCD, das zu den Protesten aufgerufen hatte.

Als Zubringertour veranstaltete der ADFC Baden-Württemberg eine Radstafette, die ausgehend vom alten IAA-Standort Frankfurt quer durchs Ländle über Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart und Ulm mit ständig wachsender Teilnehmendenzahl nach Augsburg rollte. Dorthin führte auch ein Zubringerbus inklusive Fahrradmitnahme.

So starteten in Augsburg bereits rund 250 Aktive, begleitet von der Polizei und bis nach München auf (übrigens auch für den Gegenverkehr) gesperrten Straßen, wobei sich der Tross ständig vergrößerte.

In den Ortschaften hatten die örtlichen Feuerwehren und Polizei alle Seitenstraßen abgesperrt. Der ADFC versorgte die Radler*innen mit Wasser und Brezeln, am Straßenrand klatschten und winkten ihnen viele Menschen zu. Der Fahrkomfort war auf autofreien, breiten Straßen einwandfrei.

Bis in die Münchener Innenstadt hatte allein dieser Zubringer zur Sternfahrt (mit insgesamt 16 Zubringerrouten) aus ganz Bayern rund 1.500 Menschen aufs Rad gebracht.

Ziel war die Münchner Theresienwiese, wo noch einmal eine große Kundgebung stattfand. Dort forderte das Demo-Bündnis die faire Verteilung des öffentlichen Raumes mit Vorrang für den Fuß- und Radverkehr, den massiven Ausbau von Bus und Bahn und klimaneutralen Verkehr bis 2035.

Der ADFC dankt ganz herzlich allen Aktiven, die organisiert und teilgenommen haben.

Video: Abschlusstag der #aussteigen-Demo am 11. September in München


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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