Gemeinsam mit dem Rad zur Schule © ADFC / Gerhard Westrich

ADFC: Gemeinsam mit dem Rad zur Schule? Aber sicher!

Der Schulstart steht vor der Tür und Eltern stellen sich die Frage: Wie kommt mein Kind zur Schule? „Gemeinsam und sicher auf dem Rad!“ ist die Antwort des ADFC Baden-Württemberg. Wie das geht, zeigt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club.

Mit dem neuen Schuljahr stellt sich vielen Eltern die Frage, wie das Kind zur Schule kommt. „Ein Großteil der schulpflichtigen Kinder bewegt sich zu wenig“, weiß ADFC-Landesvorsitzender Matthias Zimmermann. „Der aktive Weg zur Schule bringt einen Ausgleich zum langen Sitzen. Radfahren fördert die Gesundheit und Eltern unterschätzen oft die Sicherheit von ihren Kindern auf dem Radweg." So werden Kinder mit genügend Fahrpraxis auf dem Rad nur sehr selten in Unfälle verwickelt. Unnötige Gefahrensituationen entstehen allerdings durch sogenannte Elterntaxis, in denen die Eltern ihre Kinder direkt mit dem Auto vor die Schule fahren. Sichere Radwege, geübte Fahrmanöver und Begleitung auf den ersten Wegen können die Kinder dagegen unterstützen.

Allerdings ist für Schulanfänger*innen oft der sicherste Weg nicht bekannt, und auch bei allen anderen Altersklassen sorgen sich Eltern um die Sicherheit der Kinder. Was also tun? Es hilft, zusammen mit dem Kind Radfahren zu üben und den Weg zur Schule mehrfach abzufahren. So kann das Kind den Weg genau und mit allen potentiellen Gefahrenquellen kennenlernen. Auf diese Weise können Kinder Selbstvertrauen gewinnen und sich die Eltern von den Fähigkeiten der Kleinen überzeugen. „Fahren Sie den Weg so lange gemeinsam ab, bis das Kind sich sicher fühlt“, ist der Tipp von Matthias Zimmermann.

Gemeinsam ist das Stichwort: Zusammen mit anderen fährt es sich auf dem Schulweg sicherer und es macht auch mehr Spaß. Mit diesen Tipps und Ideen gelingt der aktive Weg zur Schule wie von selbst.

Bicibus / Fahrradbus

Der Bicibus (auch Fahrradbus genannt) ist vor allem für Kinder mit wenig Fahrerfahrung geeignet. In einem Konvoi aus mindestens 16 Fahrrädern bilden sie laut §27 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einen „geschlossenen Verband“. Das heißt, die Gruppe wird als eine Einheit gesehen und darf nebeneinander fahren und damit die gesamte Breite der Fahrspur einnehmen. Erwachsene können zu Beginn und Ende des Verbands fahren, um ihn sichtbar für alle Verkehrsteilnehmenden abzugrenzen. Sie können die Gruppe der Kinder zusätzlich auch seitlich vom motorisierten Verkehr abschirmen. Als Verband darf die Gruppe geschlossen grüne Ampeln überqueren, auch wenn die Letzten dafür über rot fahren müssen. Die Gruppe trifft sich zu einer bestimmten Zeit an einem festen Ort und fährt dann den abgeklärten Weg ab. „Verkehrsarme Strecken eignen sich besonders gut für die Fahrradbusse“, rät Matthias Zimmermann. „Wir begrüßen den Fahrradbus als Einstieg in die selbstständige Mobilität. Je nach Fahrerfahrung der Kinder kann die Anzahl der Erwachsenen im Laufe der Zeit auch angepasst werden.“

Alle Teilnehmenden sind bei der Fahrt von der gesetzlichen Unfallkasse bzw. als Berufspendler von der Berufsgenossenschaft versichert. In Baden-Württemberg wurden schon in Friedrichshafen und Karlsruhe gute Erfahrungen gesammelt. Dazu bildet der ADFC Heidelberg seit 2012 Schüler*innen aus 8. und 9. Klassen als Fahrradlots*innen im Zuge des Schulradler-Projekts aus. „Mit bisher 75 Lots*innen an zwölf Schulen im Rhein-Neckar-Kreis ist das Projekt sehr beliebt und erfolgreich“, teilt Matthias Zimmermann die Erfahrungen.

Kidical Mass Aktionstage

Die Kidical Mass nutzt ebenfalls die Regel des „geschlossenen Verbands“ der StVO. Als große Masse fahren Kinder und ihre Eltern eine kinderfreundliche Strecke von wenigen Kilometern mit dem Fahrrad. So können die Kinder in einem geschützten Rahmen das Fahren auf der Straße kennenlernen. Vom 16. bis 24. September sind die internationalen Kidical Mass-Aktionstage, während denen Familien in vielen Städten diese Möglichkeit geboten wird. In Baden-Württemberg gibt es knapp 30 Kidical-Mass-Initiativen, auch in Ihrer Nähe: Ob in Stuttgart, Leimen, Emmerdingen oder Ravensburg, in allen Teilen Baden-Württembergs erobern die Kinder mit ihren Eltern die Stadt auf dem Rad.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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