Radfahren in der Stadt: Dichter Verkehr

Radfahrerin in dichtem Verkehr © ADFC/april agentur

Bundeshaushalt: ADFC kritisiert drastische Mittelkürzungen beim Radverkehr

Bundeshaushalt: Fahrradland 2030 ist abgesagt?

 

ADFC kritisiert drastische Mittelkürzungen beim Radverkehr

Heute diskutiert das Kabinett einen Haushaltsplan mit drastischen Kürzungen für den Radverkehr. Eine Milliarde Euro sind laut Verkehrsministerkonferenz der Länder jährlich für den notwendigen Ausbau der Radwegenetze als Kofinanzierung vom Bund erforderlich. Im Haushaltsentwurf für 2024 sind aber nur rund 400 Millionen Euro dafür vorgesehen, das ist gegenüber 2022 fast eine Halbierung der Mittel. Der Fahrradclub ADFC ist empört und sieht die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans in Gefahr.

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Wie kann es sein, dass Deutschland die Klimaziele im Verkehr krachend verfehlt – und trotzdem die Mittel für den Radverkehr zusammenstreicht? Wie kann es sein, dass Minister Wissing Deutschland mit großen Worten zu einem Fahrradland mit durchgängigen, einladenden und sicheren Radwegen machen will – sich aber demonstrativ zurücklehnt, wenn Finanzminister Lindner die Mittel dafür zusammenstreicht? Wie kann es sein, dass die Vorgängerregierung einen groß angelegten Etat für kommunale Radwege aufsetzt und dadurch einen Ausbauboom im ganzen Land in Gang setzt – und die Ampel-Koalition ihn einfach wieder einkassiert? Alle wissen, dass durchgängige Radwegenetze, großzügige Fahrradparkhäuser und Radschnellwege in allen Metropolregionen, so wie sie der Nationale Radverkehrsplan vorsieht, einen enormen Investitionsaufwand bedeuten. Es ist beschämend, dass sich der Bund aus der Verantwortung stiehlt, ergänzend zu den Landesförderprogrammen seinen Anteil an dieser wichtigen Zukunftsinvestition zu tragen.“            

Förderung für Radwege in Ländern und Kommunen halbiert 

Mit dem Haushaltsentwurf für 2024 sollen die Investitionen des Bundes in die Radverkehrsinfrastruktur gegenüber dem Etat 2022 (750 Millionen Euro) und 2023 (560 Millionen Euro) weiter auf nur noch rund 400 Millionen Euro sinken. Besonders betroffen von den geplanten Kürzungen sind die Finanzhilfen zur Unterstützung des Radverkehrs in Ländern und Kommunen. Diese werden 2024 gegenüber dem Etat von 2022 (640 Millionen Euro) um mehr als die Hälfte auf 260 Millionen Euro reduziert. 2023 standen dafür immerhin noch 413 Millionen Euro zur Verfügung. Peters: „Von einer Ausbauoffensive für den Radverkehr, wie sie die Ampel-Koalition im März mit ihrem Modernisierungspaket beschlossen hat, kann keine Rede sein. Die Ampel-Koalition ist bei der Finanzierung des Radverkehrs schlechter als die Große Koalition. Länder und Kommunen brauchen langfristige Planungssicherheit für ihre Radwegeprojekte, sonst klappt das nicht mit dem Fahrradland.“  

Hinweise an Redaktionen: Unser Hintergrundpapier „Was kostet das Fahrradland 2030?“ von März dieses Jahres finden Sie in unserem Expertenbereich. Diese Pressemitteilung mit einem Themenfoto gibt es in unserem Pressebereich. 

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 230.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Radfahren in der Stadt: Dichter Verkehr

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ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters bei der Kidical Mass

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https://bw.adfc.de/pressemitteilung/bundeshaushalt-adfc-kritisiert-drastische-mittelkuerzungen-beim-radverkehr-5

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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