Klimaschutz statt Autolobby! ADFC ruft zur IAA-Großdemo auf

Am 11. September 2021 ruft ein breites Bündnis von Umweltorganisationen, darunter der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), zu einer Großdemo anlässlich der IAA in München auf. Es will weniger Verkehr und mehr Klimaschutz erreichen.

Die Internationale Automobil-Ausstellung (IAA) findet in diesem Jahr erstmals in München und mit neuem Konzept statt, das auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein soll. Auf den Markt gebracht werden aber dicke Verbrenner und Antriebslösungen, die nicht nachhaltig sind. Deshalb will ein Bündnis von Umweltverbänden wie ADFC, Attac, BUND, Campact, Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, Naturfreunde und VCD unter dem Motto #aussteigen am 11. September 2021 protestieren.

„Mit tausenden Menschen demonstrieren wir zur IAA in München und stellen uns der Autolobby entgegen – denn sie sorgt dafür, dass der CO2-Ausstoß im Verkehr seit 30 Jahren kaum gesunken ist. Mit unserem Protest machen wir klar: Die nächste Bundesregierung muss den Klimaschutz im Verkehr endlich anpacken, eine echte Mobilitätswende einleiten und verhindern, dass die Autokonzerne die Zukunft nachfolgender Generationen verheizen“, sagt Joachim Schleicher, Kreisvorsitzender des ADFC Esslingen.

Die Bürger*innen fordern Spiel- statt Parkplätze, Radwege statt Autobahnen sowie ein Bundesmobilitätsgesetz, das den Menschen und nicht das Auto in den Mittelpunkt stellt. Sie fordern unter anderem Vorrang für Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr, der ÖPNV muss gut ausgebaut und bezahlbar sein, der Autoverkehr muss halbiert und Klimaneutralität bis 2035 erreicht werden.

Radstafette durch Baden-Württemberg
Geplant sind eine große Fußgängerdemo und eine Fahrradsternfahrt mit 17 Demozügen aus dem Münchner Umland zur zentralen Kundgebung in der Innenstadt. Eine große Fahrradtour startet bereits am 6. September in Frankfurt und verbindet den alten IAA-Standort etappenweise mit dem neuen. Die Radstafette führt auch quer durch Baden-Württemberg. Abfahrt an den einzelnen Etappenstarts ist jeweils um 9 Uhr. Jeden Abend werden die Radler*innen an ihren Zwischenstopps von lokalen Initiativen empfangen. In Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart und Ulm kann man sich jeweils um 18 Uhr dem Radkorso durch die Stadt anschließen – oder eine Tagesetappe bzw. die komplette Tourenwoche mitradeln. Höhepunkt der Tourenwoche ist die große Sternfahrt am Samstag, 11. September, von Augsburg nach München als Zieletappe.

Für 45 Personen, die bei der Radsternfahrt und IAA Demo dabei sein möchten, aber nicht unter der Woche mitradeln können, hat der ADFC Baden-Württemberg einen Zubringerbus ab Mannheim nach Augsburg organisiert. Alle Haltepunkte und Abfahrtszeiten finden sich im ADFC Tourenportal. Wir bitten um zeitnahe Anmeldung und Reservierung. 
 

Weitere Informationen:
www.iaa-demo.de
 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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