ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

ADFC © ADFC / Deckbar

Sparkurs zugunsten der Bundeswehr? ADFC: Jetzt nicht den Radwegeausbau abwürgen!

Sparkurs zugunsten des Sonderetats Bundeswehr? Fahrradclub ADFC appelliert an Bundesverkehrsminister Volker Wissing: Jetzt nicht den Radwegeausbau abwürgen!

In Kürze entscheidet das Kabinett über den Bundeshaushalt 2022 und den Finanzplan bis 2025. Die Ministerien stehen aktuell unter Druck, zugunsten des geplanten Sonderetats Bundeswehr Einsparpotenziale zu benennen. Der Fahrradclub ADFC appelliert an Bundesverkehrsminister Volker Wissing, auf keinen Fall beim Radverkehr zu sparen. Der gerade erst begonnene Ausbau der Radwegenetze sei essenziell für die Erreichung der Klimaziele im Verkehr und ein wichtiger Beitrag, um Deutschland unabhängiger von fossiler Energie zu machen, so der ADFC.

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider sagt: „Der gerade erschienene IPCC-Bericht und die zugespitzte geopolitische Lage müssen ein Weckruf sein, jetzt erst recht kräftig in umweltfreundliche Verkehrsträger zu investieren. Auf keinen Fall darf Deutschland jetzt beim Radverkehr sparen, wir brauchen die Verkehrswende dringender denn je. Mit zehn Euro pro Kopf und Jahr für den Radwegeausbau muss der Bund den Umbau des Verkehrssektors mitfinanzieren. Das Fahrrad ist das krisenfeste Verkehrsmittel schlechthin, Minister Wissing!“

Regelförderung für den Radverkehr nötig

Die Gutachter:innen der „Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität“ haben 2021 in ihrem Abschlussbericht festgehalten, dass eine Verdreifachung des aktuellen Radwegenetzes nötig ist, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Mit dem ‚Sonderprogramm Stadt und Land‘ hat das Bundesverkehrsministerium im vergangenen Jahr bereits einen bemerkenswerten Radwege-Planungsboom in den Kommunen angeschoben. Von 2020 bis 2023 stellt der Bund 650 Millionen Euro für kommunale Radverkehrsnetze zur Verfügung sowie 300 Millionen Euro zusätzlich aus dem Klimaschutzsofortprogramm 2022. Nach einer internen Auswertung des ADFC sind davon in weniger als einem Jahr bereits mehr als 70 Prozent verplant worden. Der Bedarf an fahrradfreundlicher Umgestaltung der Kommunen ist enorm. Viele Bundesländer haben weiteren Förderbedarf angemeldet, denn das Programm läuft bereits 2023 aus. Schneider: „Kurzfristige Programme reichen nicht, der Investitionsrückstau ist riesig. Wir brauchen eine Regelförderung für den Radverkehr auf hohem Niveau.“

10 Euro pro Kopf und Jahr vom Bund für gute Radwege

Die Bundesregierung selbst hat 2021 im Nationalen Radverkehrsplan vorgerechnet, dass zum Ausbau flächendeckender Radwegenetze 30 Euro pro Person und Jahr notwendig sind. Sie lässt allerdings offen, welchen Anteil der Bund von diesen Investitionen trägt. Der ADFC fordert, dass Bund, Länder und Kommunen für jeweils ein Drittel dieses Betrags aufkommen sollen. Der Bund sollte also zehn Euro pro Kopf und Jahr zur Förderung flächendeckender Radwegenetze beisteuern, bisher sind es rund fünf Euro. Schneider: „Jetzt den gerade erst begonnenen Ausbau der Radwegenetze durch einen Sparkurs abzuwürgen, wäre fatal.“

   

Hinweise an Redaktionen: Pressefotos finden Sie im blauen Medienkasten. Unser Empfehlungspapier an die neue Bundesregierung gibt auf unseren Politikseiten.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Änderungshinweis: Im Text war ursprünglich von 500 Millionen Euro Bundesmitteln für kommunale Radverkehrsnetze die Rede, richtig ist 650 Millionen Euro. Wir haben die Zahl hier korrigiert.

Downloads

ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

Copyright: ADFC / Deckbar

7459x4763 px, (JPG, 5 MB)


https://bw.adfc.de/pressemitteilung/sparkurs-zugunsten-der-bundeswehr-adfc-jetzt-nicht-den-radwegeausbau-abwuergen-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt