Tag der Verkehrssicherheit am 18. Juni: Menschenleben sind nicht verhandelbar!

Keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr!

Der ADFC Baden-Württemberg fordert zum Tag der Verkehrssicherheit am Samstag, 18. Juni 2022, Verkehrssysteme, die nicht länger das Auto privilegieren, sondern den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Nur so könnten Unfälle reduziert werden. Möglichkeiten und Maßnahmen gibt es – sie müssen allerdings ergriffen werden.

„Jedes Menschenleben zählt – auch im Straßenverkehr!“, sagt Benedikt Glitz, Referent für Mobilität und Verkehr beim ADFC Baden-Württemberg. Der Fahrrad-Club betont zum Tag der Verkehrssicherheit das Ziel der „Vision Zero“, also keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr. Insgesamt nehmen die Unfallzahlen seit Jahren ab, nur beim Radverkehr stagnieren sie oder steigen sogar an. „Das muss sich ändern, niemand soll im Straßenverkehr gefährdet sein!“, so Glitz.

Für mehr Sicherheit müssen Verkehrssysteme an den Menschen angepasst werden – „und zwar an alle, an Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Senioren, an Radfahrende, zu Fuß Gehende und auch an Autofahrer*innen“, so Glitz. Für die Vision Zero seien Verkehrssysteme nötig, die menschliche Fehler verzeihen und die tödliche und schwerwiegende Unfallfolgen vermeiden. Maßnahmen sind etwa die strikte Trennung von Auto-, Rad- und Fußverkehr, eine Entkoppelung von Parkplatzflächen und Radwegen sowie Tempolimits.

Sicher zur Schule durch „Schulstraßen“

Um kleine Verkehrsteilnehmer*innen zu schützen, plädiert der ADFC  beispielsweise für das Einrichten von Schulstraßen. „Kinder brauchen sichere Schulwege“, so Glitz. Nach dem Vorbild der Wiener Schulstraßen könnten morgens und abends zu Schulbeginn und -ende die Straßen an der Schule für einen Zeitraum von 30 Minuten für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Brenzlige Situationen durch Elterntaxis werden so vermieden. Solche Maßnahmen könnten meist auch kurzfristig umgesetzt werden: „Im Rahmen von Verkehrsversuchen können die Kommunen auch hierzulande Schulstraßen jederzeit einrichten“, sagt Glitz.

Tempolimits für mehr Verkehrssicherheit

Da nicht angepasste Geschwindigkeiten in Baden-Württemberg Unfallursache Nr. 1 sind, fordert der ADFC Tempolimits: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts und Tempo 70 außerorts – zumindest dann, wenn es keine separat geführten Radwege gibt. „Die Einführung von Tempolimits muss von entsprechenden Kontrollen und einer konsequenten Sanktionierung bei Überschreitungen flankiert werden“, so Glitz. Langfristig müssen Tempoüberschreitungen durch eine entsprechende Gestaltung der Verkehrswege ausgeschlossen werden. „Tempo runter“ bedeute außerdem nicht nur, Menschenleben zu retten, es heißt auch, dass die Städte lebenswerter werden und die Gesundheit wie die Umwelt durch weniger Lärm sowie Abgase geschützt werden.

„Menschenleben sind einfach nicht verhandelbar“, so Glitz. Für den ADFC sind alle Akteure – vom Fahrzeughersteller bis hin zu den Behörden, der Politik und Versicherungen – dafür verantwortlich, die Verkehrssysteme dementsprechend anzupassen. Und auch die Verkehrsteilnehmer*innen selbst sind zur Einhaltung bestehender Regelungen verpflichtet – womit sie ihrerseits zur Vision Zero beitragen.

Infos zur ADFC-Kampagne „Das Rad kommt – mit Sicherheit“:
https://bw.adfc.de/mit-sicherheit

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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