Am 9. Juni ist Kommunalwahl: Alle Baden-Württemberger*innen wählen an diesem Tag ihre Gemeinde- und Ortschaftsräte, Kreisräte sowie die Regionalversammlung des Verbands der Region Stuttgart. Keine andere Ebene ist so nah an uns Bürger*innen dran wie die Kommunale. Denn über den Bau von Radwegen wird weitestgehend in den Gemeinderäten vor Ort entschieden.
Die Verkehrspolitik hat schon lange einen Platten: Lärm, Abgase, verstopfte Straßen – und zu wenig Platz für Menschen und fürs Fahrrad. Wir wollen gute Straßen für alle: mehr Platz fürs Rad, für die Menschen und für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Fahrradfreundliche Orte sind menschenfreundliche Orte. RADvolution steht für echte Veränderung hin zu mehr Fahrrad. Das bedeutet auch: mehr Verkehrssicherheit! Denn: Nur wer sich im Verkehr sicher fühlt, steigt auch langfristig aufs Fahrrad um. Je mehr Menschen Rad fahren, desto sicherer können alle Menschen in Städten und Kommunen leben. Dafür radeln wir los, klären auf, sind laut und geben allen die Möglichkeit mitzumachen.
Jetzt stellen wir die Weichen für die Zukunft: Am 9. Juni ist Kommunalwahl in Baden-Württemberg. Wir rücken das Fahrrad ins Zentrum der kommunalen Verkehrspolitik, denn ohne Fahrrad können wir die Verkehrswende nicht schaffen. Für gute Radinfrastruktur müssen wir aber nicht immer ins Ausland schauen, sie ist auch hier bei uns im Ländle bereits vorhanden und möglich.
Wir brauchen mehr Platz und mehr Sicherheit für uns und unsere Kinder. Am 9. Juni heißt es in Baden-Württemberg: Ich wähle die RADvolution – für sicheres Radfahren für alle!
Lebendig, lebens- und liebenswert - das sind unsere Assoziationen für die Lebensräume der Zukunft!
Unsere Wohn- und Arbeitsorte sind Lebensräume, in denen man sich gern aufhält: Sport im Park, Flanieren und Freundetreffen unter schattenspendenden Bäumen, ausgiebige Spiel- und Begegnungsflächen, eine Mittagspause mit Vogelgezwitscher oder Einkaufen ohne Umwege und um die Ecke ... das und vieles andere kommt den Menschen in den Sinn, wenn sie an den Traum-Wohnort denken.
Die Realität in Baden-Württemberg sieht anders aus: Asphaltschneisen und Betonwüsten, Lärm und Abgase, Staus und Umwege... vor allem ihre Mobilität soll den Menschen Freiheit und Teilhabe bringen! Gerade schränkt genau diese Mobilität das Leben an unseren Wohn- und Arbeitsorten jedoch ein, da viel zu viel Fläche für die Mobilität mit dem Auto verbraucht wird und viel zu wenig Fläche fürs Leben übrig bleibt.
Dabei könnten schon kleine Änderungen unsere Lebensräume lebendig, lebens- und liebenswert machen!
Die RADvolution gibt es schon: Viele gute Beispiele im Land zeigen, dass kleine Veränderungen große Wirkung für die Bürger*innen haben. Diese guten Beispiele müssen Vorbild sein für die RADvolution im ganzen Land!
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
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Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.