Aufladen von Pedelecs am Arbeitsplatz steuerfrei
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Schwachstelle im „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ behoben: Das Aufladen von privaten Pedelecs am Arbeitsplatz ist steuerfrei.
Das Gesetz sieht steuerliche Vorteile nur für Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb vor. Pedelecs sind aber keine Kfz, sondern Fahrräder. Das BMF-Schreiben vom 17. Oktober 2017 rechnet den vom Arbeitgeber gewährten Vorteil – den kostenlosen Ladestrom aus seinem Betrieb – „aus Billigkeitsgründen“ nicht zum Arbeitslohn. So muss keine Lohnsteuer abgeführt werden.
Der ADFC begrüßt die Gleichstellung des Pedelecs mit anderen geförderten Elektrofahrzeugen. Arbeitnehmer müssen für das Aufladen die Erlaubnis des Arbeitgebers einholen, auch wenn es nur um Strom für wenige Cent geht. Mit dem Hinweis auf die Lohnsteuerfreiheit wird die Zustimmung leichter zu erreichen sein.