Kinder auf dem Rad mitnehmen
Für den Kindertransport per Rad gibt es mehrere Möglichkeiten – vom Anhänger über den Kindersitz bis zum Lastenrad. Werden Kinder ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen befördert, droht ein Bußgeld.
Mitnahme von Kindern ab 7 Jahre
Für den Kindertransport per Rad gibt es mehrere Möglichkeiten – vom Anhänger über den Kindersitz bis zum Lastenrad. Werden Kinder ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen befördert, droht ein Bußgeld.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen nur mindestens 16 Jahre alte Personen Kinder bis zum Alter von maximal sieben Jahren mit dem Fahrrad transportieren. Die Altersgrenze um Kinder auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger zu transportieren liegt bei maximal sieben Jahren. Wer ältere Kinder so mitnimmt, riskiert ein Bußgeld fünf Euro. Für behinderte Kinder gilt diese Vorschrift nicht.
Auf Fahrrädern, die auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind, dürfen Menschen über das siebte Lebensjahr hinaus mitgenommen werden. Vorausgesetzt wird eine geeignete Sitzgelegenheit für jede Person. Inwieweit ein Lastenfahrrad zum Transport von Gütern oder Personen bestimmt ist, soll sich sich laut Gesetzesbegründung aus der Beschreibung des Herstellers ergeben. Die Klarstellung in § 21 Abs. 3 StVO erleichtert Familien den (rechts-)sicheren Transport älterer Kinder mit dem Lastenrad und ermöglicht auch den Betrieb von Fahrradrikschas für erwachsene Fahrgäste ohne aufwändige Ausnahmegenehmigung.