Plakat "Sichere Radwege für groß und klein"

Radwege müssen so gebaut sein, dass auch Achtjährige sicher darauf fahren können. © ADFC e.V.

Schulstraßen - Beispiele aus Baden-Württemberg

Wien und Paris sind die bekanntesten Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung von Schulstraßen oder Schulzonen. Aber auch in Baden-Württemberg gibt es erste Beispiele für erfolgreich erprobte Schulstraßen.

"Kinder sollten zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule kommen," lässt sich Verkehrsminister Hermann 2018 zitieren. Der Minister spricht sich für die selbstaktive Mobilität von Kindern aus, denn diese "dient ihrer Gesundheit und ist ein zentrales Element in der Entwicklung einer eigenständigen Mobilität junger Menschen.“

Inzwischen erkennen das auch immer mehr Schulen im Land. Damit Kinder mit dem Rad und zu Fuß zur Schule kommen können, sind aber passende Rahmenbedingungen erforderlich. Weniger Autoverkehr, freie Sichtachsen in Kreuzungen und autofreie Gehwege im Umfeld der Schulen sind zwingend erforderlich, damit Kinder den Schulweg eigenständig bewältigen können. Einige Schulen behelfen sich mit einer zeitlich befristeten Sperrung der Zufahrten zur Schule/ Schulstraßen für den Autoverkehr, Kiss & Ride-Zonen /Elternhaltestellen und Halteverbotszonen:

Althengstetten:

Als eine von 15 Modellkommunen des Kompetenznetz Klima Mobil erprobte die Gemeinde 2021 in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaftsschule die Sperrung der Zufahrt zur Schule. Ziel des Verkehrsversuchs war die Verbesserung der Sicherheit durch die Verdängung von Elerntaxis. Aktuell gilt ein absolutes Halteverbot in der Schulstraße.

Heidelberg:

Um gefährliche Situationen vor zwei Grundschulen zu entschärfen, hat die Stadt Heidelberg bereits 2020 zusammen mit der Kurpfalzschule in Kirchheim und der Fröbelschule in Wieblingen eine temporäre Sperrung der Zufahrten von 7.30 bis 8.35 Uhr getestet. Den Eltern wurden Ersatz-Haltestellen angeboten. Von diesen konnten die Kinder auf sicheren Wegen zur Schulen gelangen.

Stuttgart:

Im Rahmen der Mobilitätswoche 2022 haben Elternbeirat, Schüler*innen und Anwohner*innen auf die Gefahren des Autoverkehrs an der Lerchenrainschule aufmerksam gemacht. Vom 16. bis 22.9. bestand auf den direkten Zufahrten zur Schule ein Durchfahrtsverbot für Kfz am Morgen und Nachmittag. An einer etwas entfernten Kreuzung wurde ein Bereich eingerichtet, um Kinder die notfalls mit dem Auto gebracht werden aussteigen zu lassen. Autos konnten dort nicht geparkt werden. Die letzten Meter bis zum Schultor konnten ausschließlich zu Fuß zurückgelegt werden.

Eislingen:

Vom 7. bis 11.11.2022 wurde die Silcherschule in Eislingen zu einer autofreien Schule. Mit Unterstützung der Stadtverwaltung und des Elternbeirats wurde eine temporäre Sperrung der Zufahrtstsraße zur Schule eingerichtet. Auch in den Wochen nach der Sperrung haben Verkehrshelfer*innen der Schule einfahrende Autofahrer*innen auf die Situation hingewiesen. Zudem wurde eine „Küss & Tschüss“-Zone eingerichtet, wo Eltern, wenn unbedingt notwendig, ihre Kinder mit dem Auto absetzen konnten.

Schulleiter Andreas Eiglmaier berichtet: "die Vorteile liegen klar auf der Hand: Es ist ein gutes Training zur Verkehrssicherheit für die Kinder, eine hervorragende Gelegenheit das morgendliche Verkehrschaos vor der Schule zu entspannen und natürlich auch ein sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz. Für diese Aktion wurden wir auch im Rahmen des Projekts "Tag der Schülersicherheit 2022" der Unfallkasse Baden-Württemberg mit dem ersten Preis ausgezeichnet, worauf wir selbstverständlich sehr stolz sind.“

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https://bw.adfc.de/artikel/schulstrassen-beispiele

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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