Auf Einkaufstour mit Kind und Rad

Auf Einkaufstour mit Kind und Rad © ADFC | Jens Lehmkühler

Kindertransport mit dem Kindersitz

Zum Kindergarten, zur Schule oder auf dem Ausflug: Kinder mit dem Fahrrad zu transportieren ist praktisch und schnell, zudem gesünder und sicherer als das Elterntaxi. Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Kindersitze, Anhänger & Trailerbikes.

Ob man für den Kindertransport einen Kindersitz, einen Anhänger oder ein Trailerbike nutzt, hängt vom Einsatzbereich, dem Geldbeutel, Fahrrad und anderen Faktoren ab. Kindersitze sind weit verbreitet, da sie die wohl günstigste Art sind, Kinder mit dem Fahrrad zu transportieren, sobald diese von alleine sitzen können. Sie eignen sich vor allem für die kurzen Wege in der Stadt ohne viel Gepäck.

Üblich sind Heckträger, bei denen der Passagier hinter dem Fahrenden sitzt. Bei Sitzen, auf denen die Kinder zwischen Lenker und Fahrer thronen, passt in vielen Fällen die Halterung nicht ans Steuerrohr. Der ADFC empfiehlt Heckträger, weil Kinder in dieser Position bei einem Unfall besser geschützt sind. Die meisten Sitze sind bis zu einem Gewicht von 22 Kilogramm zugelassen. Das entspricht einem Alter von etwa fünf Jahren. Viele Sitze sind von der Sitzfläche oder der Rückenlehne eher für kleinere Kinder ausgelegt.

Kind im Kindersitz
Kind im Kindersitz © ADFC | Jens Lehmkühler

Fahr- und Ausstattungstipps

  • Nehmen Sie Ihre Fahrräder am besten zum Kauf mit. Am Sitzrohr können zum Beispiel Anlötteile für Bremszüge der Halterung im Weg sein. Oder der Bügel passt nicht. Der Fachhändler kann in solch einem Fall nach Alternativen suchen.
  • Wenn Sie einen Sattel mit Federn haben, sollten Sie ihn abdecken (lassen), damit die Kinder ihre Finger nicht darin einklemmen. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Fachhändler.
  • Achten Sie darauf, dass der Sitz einige Zentimeter Platz über dem Gepäckträger hat und der Metallbügel schwingen kann.
  • Prüfen Sie, ob der Fahrradständer einen stabilen Stand bietet. Hinterbau- oder breite Mittelbauständer unter der Tretkurbel verbessern die Stabilität.
  • Sie sollten das Fahrrad immer mit einer Hand festhalten können. Einfach zu bedienende Gurte erleichtern das An- und Abschnallen.
  • Der Helm Ihres Kindes sollte hinten abgeflacht sein. So kommt er der Rücklehne nicht ins Gehege und wird nicht nach vorne gedrückt.
  • Probieren Sie aus, ob Sie Ihr Fahrrad mit Kind im Kindersitz stabil fahren können. Je schwerer Kind und Sitz sind und je weiter der Schwerpunkt nach hinten verlagert ist, desto mehr verändert sich die gewohnte Fahrweise.
  • Achten Sie darauf, dass Sitz und Polster nicht nass werden. Im Handel gibt es für fast alle Modelle passende Abdeckhauben.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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