Geschützte Kreuzung nach niederländischem Design © ADFC Timm Schwendy

Geschützte Kreuzungen nach niederländischem Vorbild

Gut gestaltete, geschützte Kreuzungen verbessern die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Sie reduzieren die Komplexität der Kreuzungssituation und gewährleisten gute Sichtbeziehungen zwischen Radfahrenden und Autofahrenden.

Geschützte Kreuzungen verfügen über baulich vom Kfz-Verkehr getrennte Radverkehrsanlagen, die sicherstellen, dass Radfahrende nicht genau dort in den Mischverkehr geführt werden, wo sie den Schutz am dringendsten benötigen. Geschützte Kreuzungen bieten ein hohes Maß an Komfort für Radfahrende jeden Alters und jeder Fähigkeit und verringern durch ihre räumliche Trennung die Möglichkeiten von Konflikten und Kollisionen zwischen Kfz- und Radverkehr.

Gut gestaltete, geschützte Kreuzungen verbessern die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Sie reduzieren die Komplexität der Kreuzungssituation und gewährleisten gute Sichtbeziehungen zwischen Radfahrenden und Autofahrenden. Dadurch machen sie die Begegnung zwischen den unterschiedlichen Verkehrsarten vorhersehbarer. Für die Radfahrenden erleichtern sie speziell das Überqueren der Kreuzung, da der ungeschützte Bereich auf ein Minimum begrenzt wird, wodurch sich auch das Sicherheitsempfinden der Radfahrenden erhöht.

An geschützten Kreuzungen können Radfahrende immer rechts abbiegen, auch vor einer roten Ampel. Direktes Linksabbiegen auf der Fahrbahn ist bei dieser Lösung aus Verkehrssicherheitsgründen nicht vorgesehen. Stattdessen biegen Radfahrende, die nach links wollen, in zwei Schritten über die separate Radverkehrsführung ab. Durch die zusätzliche Möglichkeit verkürzter Ampelphasen, die sich speziell an den Bedürfnissen des Radverkehrs orientiert, werden Radfahrende beim indirekten Linksabbiegen nicht benachteiligt.

  1. Aufstellbereich: Dies ist ein Bereich, der durch das Verschwenken der Radverkehrsführung an der Kreuzung entsteht. Dadurch erhalten Radfahrende eine baulich geschützte Fläche, um auf eine Verkehrslücke oder grünes Licht warten zu können. Zudem sind die Radfahrenden im Blickfeld des Kfz-Verkehrs. Radfahrende fahren los, bevor der Kfz-Verkehr abbiegen darf.  Da Radfahrende eine kürzere Strecke zum Überqueren haben, verringert sich auch die Zeit, in der sie einem Konfliktrisiko ausgesetzt sind.
  2. Schutzinsel: Sie zwingt rechts abbiegende Fahrzeuge, in einem engeren Radius abzubiegen und damit die Geschwindigkeit zu verringern. Dazu dient auch die  in den Kreuzungsbereich verlängerte Mittelinsel auf der Fahrbahn (2b). Die Sichtbeziehung verbessert sich und ermöglicht den Blickkontakt zwischen Radfahrer*innen und abbiegenden Fahrzeugen, wenn sie aufeinander treffen. Die Schutzinsel verhindert außerdem, dass Autos auf dem Weg für Radfahrende fahren, da sie höher angelegt ist als die Fahrbahn.
  3. Kfz-Wartebereich: Eine ausreichende Pufferzone, in der mindestens ein abbiegendes Auto getrennt vom fließenden Geradeausverkehr warten kann, was den Druck zum schnellen Abbiegen verringert. Da Autos senkrecht zu den Radfahrenden stehen, verbessert dies die Sicht des Autofahrenden auf heranfahrende Radfahrende und ermöglicht den direkten Blickkontakt.
  4. Verkehrsinsel in der Fahrbahnmitte: Ein sicherer Ort für Fußgänger*innen zwischen den Fahrbahnen, um diese zu überqueren und jeweils nur eine Verkehrsrichtung berücksichtigen zu müssen.
  5. Fußgänger-Insel: Das ist der Wartebereich für Fußgänger*innen zwischen der Straße und dem getrennten Radweg. Diese Insel reduziert die Überquerungsentfernungen und verbessert die Sichtbarkeit.

An geschützten Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen sind getrennte Ampelphasen für den Rad- und Kfz-Verkehr eine weitere Möglichkeit, um beim Rechtsabbiegen Konflikte und Unfälle weitestgehend zu vermeiden

Technische und rechtliche Hinweise

Geschützte Kreuzungen sind auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts oder des Straßenrechts hierzulande ebenfalls umsetzbar, auch wenn sie in dieser konkreten Umsetzung in den technischen Regelwerken bisher nicht vorgesehen sind.

Anmerkungen: Die StVO enthält nichts, was der Gestaltung einer Geschützten Kreuzung nach niederländischem Vorbild entgegensteht. Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen und Markierungen der StVO lassen sich verwenden. Das gilt ebenso für die Verwaltungsvor-schrift zur StVO. Auch die Straßengesetze des Bundes und der Länder schließen neue Kreuzungstypen nicht aus. Insbesondere verlangen sie nicht, dass Kreuzungen nur nach bestimmten (nichtamtlichen) Regelwerken gebaut werden dürfen.

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