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Pedelec-Nachrüstsätze

Ein Pedelec ist nicht günstig, deshalb ist es verlockend, das eigene Fahrrad mit einem Nachrüstsatz günstig zum Elektrofahrrad umzubauen. Dennoch raten Sachverständige und der ADFC grundsätzlich von einem Umbau ab.

Mit dem boomenden Pedelec-Geschäft hat sich in den vergangenen Jahren auch der Handel mit Nachrüstsätzen etabliert, mit denen man aus herkömmlichen Fahrrädern nachträglich ein Pedelec machen kann.

Nachrüstsätze können deutlich günstiger sein als Komplett-Pedelecs. Insbesondere, wenn die Basis ein hochwertiges Fahrrad ist, müsste man für ein gleichwertiges Elektrorad tief in die Tasche greifen. Wer bereits viel Zeit und Geld investiert hat, um ein Fahrrad an persönliche Bedürfnisse anzupassen, möchte es ungern aufgeben.

Experten raten vom Umbau ab

Dennoch raten Sachverständige und der ADFC grundsätzlich von einem Umbau ab. Denn: Ein Rad, das nicht für die Belastungen durch einen Elektromotor konstruiert wurde, kann zum Sicherheitsrisiko werden.

Die Konstruktionen des Rahmens, der Gabel und der Anbauteile sind nicht auf die zusätzlichen Belastungen ausgerichtet. „Daher der dringende Rat: Finger weg von Nachrüstsätzen. Das Risiko des Versagens mit nicht vorhersehbarer Unfallfolge ist groß“, sagt der Fahrradsachverständige Dirk Zedler vom Institut für Fahrradtechnik und -Sicherheit.

Die zusätzliche Belastung besteht aus mehreren Kilogramm Mehrgewicht von Motor und Elektronik, höheren Belastungen durch schnelleres Anfahren, eventuell einer höheren Durchschnittsgeschwindigkeit, die die Teile stärker beansprucht.

Mehr Einsatzzeit

Oft ändert sich auch der Einsatzbereich der umgebauten Räder und sie werden häufiger genutzt: „Ein Rad, das im Flachland keine Probleme gemacht hätte, wird dank Motor nun auch in den Bergen genutzt und muss wesentlich höhere Belastungen aushalten“, so Dirk Zedler.

Ob ein Fahrrad diese Belastungen aushält, ist durch bloße Draufsicht nicht zu erkennen. Kein Händler kann zuverlässig beurteilen, ob das betreffende Rad den zusätzlichen Belastungen gewachsen ist oder nicht, auch wenn Hersteller von Nachrüst-Sets das gerne suggerieren. Auch ein oberflächlich unbeschadetes Rad kann bereits Vorschädigungen aufweisen.

Rechtliche Fallstricke

Wer sein Fahrrad selbst zum Pedelec umbaut, verliert jegliche Garantieansprüche. Schwierig ist die Situation für Fahrradhändler, die Nachrüstsätze einbauen: Sie werden rechtlich zum Hersteller eines komplett neuen Fahrzeugs und stehen voll in der Haftung. Ein Anbieter von Nachrüstsätzen versichert die Händler zwar vor diesem Risiko, den Kunden bringt das aber wenig, wenn ein Bauteil versagt.

Nur wenige Hersteller bieten von sich aus ein Nachrüstung an, wie Utopia Velo, die vor dem Umbau aber das entsprechende Rad erst auf Herz und Nieren prüfen. Wer diese Möglichkeit nicht hat, sollte lieber ein neues Pedelec kaufen.

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https://bw.adfc.de/artikel/pedelec-nachruestsaetze-4

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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