Fahrraddiebstahl leicht gemacht © ADFC Baden-Württemberg / Joachim Katz

Fahrraddiebstahl

Wird das eigene Rad geklaut, ist das nicht nur ärgerlich, sondern man wird auch seiner Mobilität beraubt. Der ADFC gibt Tipps zur Vorbeugung und Versicherung – und erklärt, was beim Diebstahl zu tun ist.

Fahrräder waren schon immer ein beliebtes Diebesgut – durch den aktuellen Fahrrad-Boom ist es aber noch schlimmer geworden: Derzeit werden extrem viele Fahrräder gestohlen, zunehmend auch aus abgeschlossenen Kellern und Garagen.

Allein in der Landeshauptstadt Stuttgart wurden in der ersten Jahreshälfte 2021 1.184 Fahrräder gestohlen, vor allem auf teure Mountainbikes und Pedelecs hatten es die Diebe abgesehen. In Freiburg wurden 2020 über 30 Diebstähle wöchentlich gemeldet. Der Wert aller gestohlenen Räder in Freiburg belief sich auf 1,3 Millionen Euro. Bundesweit werden ca. 300.000 Fahrraddiebstähle pro Jahr gemeldet. Weil aber nur wenige Betroffene zur Polizei gehen, dürfte die Dunkelziffer um einiges höher liegen.

Die Aufklärungsquote ist so niedrig wie bei kaum einem anderen Delikt. Im Schnitt wird jeder zehnte Fahrrad-Diebstahl aufgeklärt, in Städten sind es nur fünf Prozent.

Vorbeugen

  • Anschließen
    Fahrräder sollten mit einem – besser zwei – soliden Schlössern angeschlossen werden, und zwar den Rahmen sowie Vorder- und Hinterrad am besten an einen Gegenstand oder einen fest verankerten Fahrradständer. Einfach abgeschlossene Räder (z.B. mit einem Rahmenschloss) können einfach weggetragen werden.
  • Öffentlichkeit
    Stellen Sie Ihr Rad nicht an einsamen Plätzen oder uneinsehbaren Straßen ab.
  • Geschlossene Räume
    Auch Zuhause im Keller und in der Garage gilt: Fahrräder sicher an einen festen Gegenstand anschließen. Auch in Privatgebäuden kann man stabile Fahrradbügel an die Wand oder an den Boden montieren, an denen man die Räder anschließen kann.
  • Abstellanlagen
    Der ADFC testet verschiedene Abstellanlagen. Bei den mit dem Gütesiegel „ADFC-empfohlen“ ausgezeichneten Abstellanlagen lassen sich Vorderrad und Rahmen mit einem Schloss am Ständer sichern.
  • Einzigartigkeit
    Individuelle Merkmale machen jedes Fahrrad unverwechselbar und schützen vor Diebstahl – der Dieb wird es schlechter los.
  • Codierung
    Nutzen Sie die Möglichkeit der Fahrradcodierung durch den ADFC.
  • Fakten
    Notieren Sie alle wesentlichen Informationen Ihres Fahrrades wie Rahmennummer, Fabrikat und besondere Merkmale.
  • Unberechenbarkeit
    Wer sein Fahrrad immer am gleichen Standort anschließt und es dort über Stunden stehen lässt, gibt Dieben nützliche Informationen, wann sie sich ungestört an ihre Beute heranmachen können.
  • Anbauteile
    Wenn möglich, immer Stecklichter und den Akku vom Pedelec mit nehmen. Für hochwertige Anbauteile (Sattel, Licht) bietet der Handel spezielle Diebstahlschutzmöglichkeiten an.

Auf frischer Tat ertappt

Wenn sich jemand am eigenen oder geliehenen Rad zu schaffen macht, darf man den Dieb notfalls mit Gewalt davon abhalten, das Schloss zu zerschneiden und das Fahrrad mitzunehmen. Der ADFC rät: Sicherer ist es, die Polizei anzurufen und nur dann aktiv zu werden, wenn diese nicht rechtzeitig eintrifft.

Fahrrad geklaut – was tun?

Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, einen Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Der ADFC gibt Tipps, was im Fall eines Diebstahls sonst noch zu tun ist.

Was hilft, wenn das Rad gestohlen ist, sind einzigartige Merkmale des Fahrrads. Dazu gehört die Rahmennummer, aber auch Farbfehler, nachträglich ausgetauschte Teile oder markante Kratzer. Sie sollte man dokumentieren, damit die Polizei das Rad identifizieren kann. Am besten eignet sich zur Identifizierung eines Fahrrads die Codierung durch den ADFC (siehe unten).

Versicherungsschutz

Eine Versicherung schützt vor den unangenehmen Folgen eines Fahrrad-Diebstahls oder sonstigen Beschädigungen. Eine Hausratversicherung muss zahlen, wenn das Rad bei einem Einbruch entwendet wurde, auch aus einem abgeschlossenen Raum eines Hotels. Die Zahl der Versicherer, die Versicherungen mit einem Schutz vor Fahrraddiebstahl auch außerhalb der eigenen Wohnung anbieten, ist überschaubar. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Exklusiv für ADFC-Mitglieder wurde die Versicherung BIKE-ASS entwickelt.

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Codierung

Wer sein Fahrrad codieren lässt, macht es Dieben schwerer, gestohlene Fahrräder zu verkaufen. Ohne Eigentumsnachweis kommen sie mit dem Diebesgut nicht weit: Die Codierung zeigt sofort, wer Eigentümer*in des geklauten Fahrrads ist. Die Codierung erschwert somit den Weiterverkauf, insbesondere über Flohmärkte oder via Internet. Der Verkaufswert des Diebesguts sinkt erheblich, während der Grad der Abschreckung und die Hemmschwelle für potenzielle Diebe steigt.

Auch die Polizei sucht oft nach Besitzer*innen von sichergestellten Fahrrädern. Jedes codierte Fahrrad macht es der Polizei deutlich einfacher, die rechtmäßigen Besitzer*innen ausfindig zu machen. Denn jeder Code enthält die dafür notwendigen Angaben. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass eine Codierung die Zahl der Diebstähle deutlich senken und die Aufklärungsquote erhöhen kann.

Informationen zu Codier-Aktionen erhält man beim örtlichen ADFC.

Fahrradpass

Eine weitere geeignet Maßnahme, das Fahrrad gegen Diebstahl zu schützen ist die Fahrradregistrierung – sie erschwert wie eine Codierung den Weiterverkauf von Diebesgut. Sie klärt schnell die Herkunft eines Rads und erhöht die Chancen, es wieder zu finden.

Das geht ganz einfach, indem man hier online Fahrraddaten und Eigentümer einträgt.

Sichere öffentliche Abstellanlagen

Die Auswertung der ADFC-Fahrradklima-Tests der vergangenen Jahre belegt: Fahrraddiebstahl ist eines der größten Probleme. Damit ist auch das sichere Fahrradparken ein wichtiges Handlungsfeld kommunaler Radverkehrspolitik. Als Orientierungshilfe für Kommunen und Arbeitgeber hat der ADFC Informationen zu empfohlenen Fahrradabstellanlagen zusammengetragen.

Video: Test Fahrradschloss Stiftung Warentest

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https://bw.adfc.de/artikel/fahrraddiebstahl

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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