Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Baden-Württemberg e. V.

Neckarstraße Stuttgart, Schutzstreifen © ADFC BW

Wie kontrolliert die Polizei den Überholabstand von Radfahrenden?

Die novellierte Straßenverkehrsordnung schreibt innerorts einen Abstand von mindestens 1,50 Meter beim Überholen von Radfahrenden vor. Aber wie wird das kontrolliert?

Zum Verdeutlichen des erforderlichen Überholabstands von Radfahrenden hat sich bei Fahrraddemos die Poolnudel als Symbol etabliert. Mit dem in der novellierten StVO festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,50 Meter innerorts und zwei Metern außerorts besteht nun auch für die Polizei die Notwendigkeit, den Abstand zu messen und Verstöße zu sanktionieren.

Beim Start der Kampagne "sicher.mobil.leben - Radfahrende im Blick" des baden-württembergischen Innenministeriums betonte Minister Thomas Strobl beim Aktionstag am 5. Mai 2021 die Verkehrssicherheit vor allem der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen: 

Die Polizei drückt kein Auge zu, wenn der Mindestabstand beim Überholen nicht eingehalten wird – und das nicht nur am Aktionstag. Dabei gilt: Je schwächer der Verkehrsteilnehmende, desto stärker muss sein Schutz in den Blick genommen werden.



Auf Anfrage teilte das zuständige Ministerium mit:

"Das Innenministerium Baden-Württemberg setzt seit diesem Jahr einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Fahrradunfällen, sodass der Radverkehr landesweit besonders in den polizeilichen Fokus gerückt ist. Die  StVO-Novelle, die im April letzten Jahres in Kraft trat, soll für mehr Sicherheit für den Radverkehr sorgen. In diesem Rahmen wurde der Überholabstand gegenüber Radfahrenden konkretisiert. Vorgeschrieben ist nun ein Mindestseitenabstand von 1,5 Meter innerorts bzw. zwei Meter außerorts, den Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrenden einhalten müssen. Diese Regelung bedeutet, dass auf schmalen Straßen faktisch ein Überholverbot gilt.

Die Einhaltung von Verkehrsvorschriften wird seitens der Polizei stets überwacht. Insbesondere in der Landeshauptstadt Stuttgart, der Fahrradhochburg Freiburg, aber auch in Mannheim, Karlsruhe, Ludwigsburg und Heidelberg erfolgen Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung des Überholabstandes. Für die Überwachung des Überholverbotes wird zunächst die Fahrbahnbreite ausgemessen. Sollte ein faktisches Überholverbot gelten, wird der ausgemessene Straßenabschnitt durch Polizeibeamtinnen und -beamte überwacht. Bei Vorliegen eines Verstoßes erfolgt vor Ort eine ganzheitliche Kontrolle; der Verstoß wird sanktioniert. Als Beweismittel im Ordnungswidrigkeitenverfahren dienen die Angaben der feststellenden Polizeibeamten sowie Foto- oder Videoaufnahmen, die anlassbezogen gefertigt werden. Die konkrete Beweiswürdigung obliegt den Bußgeldstellen oder auf dem weiteren Rechtsweg schließlich den Gerichten.“

Dem ADFC sind im Land bislang vier Orte bekannt, wo die Polizei an gefährlichen Stellen mit unterschiedlichen Methoden aktiv wurde. Neben den Abstandsmessungen im Rahmen der landesweiten Zentralveranstaltung zum Aktionstag "sicher.mobil.leben" im Mai in Freiburg gab es bislang drei weitere polizeiliche Abstandsmessungen in Baden-Württemberg:

  • In Baden-Baden haben Beamt*innen der Verkehrspolizeiinspektion in der Schwarzwaldstraße parallel zu einem Fahrradschutzstreifen eine gelbe Hilfsmarkierung auf der Fahrbahn anbringen lassen, um so festzustellen, ob der notwendige Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden eingehalten wird. Ergebnis der Stickprobenkontrolle: Über 95 Prozent aller überholenden Autofahrer*innen haben den geforderten Seitenabstand (1,5 Meter innerorts) nicht eingehalten.
  • In Stuttgart braucht es an der Kaltentaler Abfahrt keine Hilfsmaßnahmen oder technische Ausrüstung, denn dort ist zwischen Stadtbahntrasse und parkenden Autos am rechten Fahrbahnrand schlicht kein Platz zum verkehrskonformen Überholen. Es besteht also ein Überholverbot, 23 Autofahrer*innen taten es dennoch. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
  • In Mannheim wurde wie in Stuttgart an einer Stelle kontrolliert, wo Radfahrende überhaupt nicht überholt werden dürfen.

Laut Innenministerium wurden mittlerweile auch polizeiliche Kontrollen in Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe und Pforzheim durchgeführt.

Wer von weiteren polizeilichen Kontrollen des Überholabstands von Radfahrenden weiß, kann sich gerne bei uns melden (Kontakt im Infokasten).

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