RadNETZ © ADFC Baden-Württemberg / Benedikt Glitz

RadNETZ Baden-Württemberg

Das RadNETZ Baden-Württemberg ist ein überregionales Hauptradroutennetz. Es verbindet für Radfahrende nicht nur die großen Siedlungen, sondern ist auch Vorbild für die nachgeordneten Radverkehrsnetze.

Bereits 2009 hat der ADFC einen ersten Vorschlag für ein Landesradverkehrsnetz an die damalige schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Oettinger übergeben.

2016 hat das Kabinett die Umsetzung des RadNETZ verabschiedet. Ziel des vom Ministerium für Verkehr (VM) vorgelegten Konzepts ist ein flächendeckendes, durchgängiges Netz alltagstauglicher Fahrradverbindungen zwischen Mittel- und Oberzentren, entlang der wichtigsten Siedlungsachsen im Land.

Aktuelle Situation

Das RadNETZ hat derzeit (Stand August 2021) eine Länge von rund 7.000 Kilometern, etwa 700 Kommunen sind angeschlossen. Auch die aktuell 21 Landesradfernwege gehören zum RadNETZ.

Die Strecken wurden in intensiver Zusammenarbeit mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden festgelegt. Dabei wurden die Bedürfnisse der Alltagsradler*innen besonders berücksichtigt und auf eine sichere Wegführung geachtet.

Die Erstbeschilderung des RadNETZ ist abgeschlossen, die Verantwortung für die Pflege der Wegweisung liegt beim Land. Die Diskussion zwischen Land, Landkreisen und Kommunen über den Verlauf der Strecken und die geforderten Qualitätsstandards war eine konstruktive Fortbildung für alle Beteiligten.

Auch wenn die Qualitätsansprüche aus Sicht des ADFC höher sein sollten, ist die Festlegung eines flächendeckenden Standards als Erfolg zu werten. Außerdem werden den Landkreisen regelmäßig Listen mit Mängeln in ihrem Zuständigkeitsbereich, aber auch Verbesserungsvorschläge vorgelegt.

Künftiger Zustand

Für die qualitative Entwicklung des RadNETZ wurde ein Startnetzstandard (sichere Strecken, aber noch nicht komfortabel) und ein Zielnetzstandard festgelegt. Der Plan war, dass bis zum Jahr 2020 alle Strecken zumindest den Startnetzstandard erreicht haben und 40 Prozent der Strecken den Zielnetzstandard. Auch die Wegweisung sollte bis zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt sein. Im Jahr 2025 sollen dann 75 Prozent der Strecken den Zielstandard erreicht haben.

Diese Ziele sind einerseits sehr ambitioniert, weil es noch ungezählte Mängel zu beheben gibt. In 80 Prozent der Fälle sind jedoch Städte und Gemeinden als sogenannter Baulastträger für erforderliche Baumaßnahmen zuständig. Diese haben sich aber häufig gar nicht das Ziel gesetzt, überregionale Routen zu verbessern.

Die Ziele des Landes sind andererseits nicht ambitioniert genug, denn der Zielstandard lässt beispielsweise Mittelpfosten und Drängelgitter weiterhin zu. Auch ist die Anordnung von Schrittgeschwindigkeit nicht untersagt und fehlende Umleitungen bei Sperrungen wegen Baustellen oder Veranstaltungen werden nicht sanktioniert.

Was fordert der ADFC?

Aus ADFC-Sicht muss das RadNETZ deutlich verdichtet werden. Nur 700 der 1.100 Kommunen im Land anzuschließen, ist nicht genug. Außerdem müssen die Entscheider*innen bei den Baulastträgern motiviert werden, Maßnahmen zur Verbesserung des Netzes tatsächlich durchzuführen.

Aktuell stehen reichlich Finanzmittel zur Verfügung, oft fehlt es am politischen Willen, Flächen umzunutzen, Querungen zu sichern oder Ampeln neu zu programmieren.

Um das RadNETZ wirklich zu einem Erfolg zu machen, müssen die Qualitätsstandards kontinuierlich erhöht werden. Auf Alltagsstrecken müssen Radfahrer*innen sicher und zügig vorankommen können. Dafür sind Gefahrenstellen zu entschärfen, Umwege und Hindernisse zu beseitigen. Bei touristischen Strecken muss jederzeit und überall die sichere Befahrbarkeit mit Kindern und mit Anhängern gewährleistet sein. Mischverkehr mit KFZ von mehr als 30 km/h darf auf touristischen Routen auch nicht abschnittsweise möglich sein.

Übergabe 2009 © ADFC Baden-Württemberg / Erich Kimmich

Zur Geschichte des Landesnetzes:

Der ADFC Baden-Württemberg hat schon in den Jahren 2003 bis 2008 mit Frank Zühlke vom ADFC Stuttgart einen ersten Entwurf für ein Landesradverkehrsnetz erarbeitet. In dem Konzept wurden die Ober- und Mittelzentren mit Radrouten verbunden und die wesentlichen Lücken und Mängel ausführlich beschrieben.  Der umfangreiche Ordner mit den Unterlagen übergab der damalige Landesvorsitzende Thomas Baur im März 2009 auf der ADFC Landesversammlung in Sigmaringen dem damaligen Staatssekretär im Verkehrsministerium Rudolf Köberle.

 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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