ADFC kritisiert fehlende Kontrollen
Um Unfälle zu vermeiden, dürfen schwere Fahrzeuge innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Von der Polizei finden dazu bisher keine gezielten Kontrollen statt und auf eine entsprechende Kontrolltechnik wird gewartet.
Laut der Unfallforschung der Versicherer (GDV) ereignen sich die Hälfte aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden an Kreuzungen und Einmündungen. Deshalb muss der Radverkehrssicherheit an Kreuzungen eine besondere Bedeutung zukommen. Sicher gestaltete Kreuzungen können Unfälle von vornherein vermeiden. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde zudem eine neue Regelung zum Schutz schwacher Verkehrsteilnehmender formuliert:
§ 9 Absatz 6 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
Der ADFC Baden-Württemberg hat beim Innenministerium nachgefragt, wie mit der Gesetzesänderung im Land umgegangen wird und wie es sich mit Kontrollen durch die Polizei dazu verhält:
- Der Polizei Baden-Württemberg steht aktuell für die Überwachung der Abbiegegeschwindigkeit keine spezielle Technik zur Verfügung. Die Marktentwicklung wird laut Angaben der Polizei genau beobachtet und sollte entsprechende Technik marktreif werden, möchte die Polizei den Bedarf sowie die taktischen und technischen Rahmenbedingungen prüfen und eine Vertestung durchführen.
- Auf die Frage, ob in Baden-Württemberg gezielt Kontrollen zur Abbiegegeschwindigkeit an Unfallschwerpunkten durchgeführt wurden, konnte die Polizei keine eindeutige Antwort geben. Laut Angaben besteht auch kein landesweites Meldewesen.
- Wir wollten außerdem wissen, wie viele Ordnungswidrigkeiten für zu schnelles Abbiegen seit Inkrafttreten der StVO-Novelle von der Polizei zur Anzeige gebracht worden sind. Hierzu liegen dem Innenministerium keine Zahlen vor.
Erfreulicher sind in dem Zusammenhang die Nachrichten aus Berlin und Brüssel: Seit dem 6. Juli können europaweit neue Lkw-Typen nur noch mit elektronischen Abbiegeassistenten zugelassen werden. Für die lebensrettende Fahrzeugtechnik setzt sich der ADFC seit 2011 vehement ein.
Allerdings kritisiert der ADFC die schleppende Umsetzung der Ausrüstungspflicht und betont, dass trotz der neuen Regelung weiterhin über 90 Prozent der LKW-Bestandsflotten ohne die Abbiegeassistenten unterwegs sind. Denn sie gilt nur für neu entwickelte LKW-Typen, nicht für bereits auf dem Markt erhältliche. Der ADFC fordert deshalb eine Pflicht zur Nachrüstung mit Abbiegeassistenten.
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