Forderung 4: Sicherer Radverkehr braucht ein durchgehendes Radnetz
In den kommenden Jahren heißt es, die Radinfrastruktur zu einem durchgehenden Radnetz zu entwicklen. Breite Wege, intuitive Wegeführung und eine Trennung der Verkehrsarten werden einen wichtigen Beitrag für mehr und sicheren Radverkehr leisten.
Ein durchgehendes Radnetz bedeutet, dass es keine „Radweg-Ende“- oder „Radfahrer absteigen“-Schilder gibt. Ausleitungen auf die Fahrbahn müssen geschützt und bei reduzierter Kfz-Geschwindigkeit erfolgen, Bettelampeln sind abzuschaffen.
Mein Wunsch für alle Radfahrenden ist eine systematische Verbesserung der Radinfrastruktur hin zu einem durchgehenden Radnetz. Ein einladendes Radnetz ist lückenlos und selbsterklärend. Im Ergebnis werden außerdem alle Radfahrenden deutlich sicherer unterwegs sein.
Gudrun Zühlke, Landesvorsitzende
Zu einer sicheren Radinfrastruktur gehören eine ausreichende Breite der Radwege, seitliche Abstände (zu Autos, Mauern, Hecken, Lampen, Schildern usw.) und abgesenkte Bordsteine. Auf Radwegen gibt es keine Schlaglöcher, Drängelgitter, Mülltonnen, Werbeaufsteller oder ähnliches. Pfosten sind nur dann aufzustellen, wenn ortsfremde Autofahrer*innen regelmäßig Sperrungen missachten und sie müssen zwingend flexibel und mit einer Warnmarkierung versehen sein.
Freie Rechtsabbieger oder Bypässe an Kreisverkehren über eine Radwege- oder Fußwegeverbindung hinweg oder Lichtsignalanlagen mit bedingtem Grün (Gelbblinker) sind nicht mit einer sicheren Infrastruktur vereinbar. Ebenso wenig Radstreifen in Mittellage. Gemischte Führungen von Rad- und Fußverkehr sind nur bei sehr geringem Verkehrsaufkommen denkbar.
Radfahrende können nur dann sicher fahren und sind für Kraftfahrer*innen vorhersehbar, wenn die Infrastruktur selbsterklärend und intuitiv verständlich ist. Das ist besonders für unerfahrene Radfahrende, Ortsfremde und schnelle Radfahrer*innen wichtig.
Hauptradrouten bündeln den Verkehr und versprechen Radfahrenden ein zügiges Vorankommen. Auf den Hauptradrouten ist unbedingt eine Trennung der Verkehrsarten vorzusehen. Daher sind insbesondere verkehrsberuhigte Bereiche und für den Radverkehr freigegebene Gehwege keine geeigneten Infrastrukturelemente auf Hauptradrouten. Sie erzeugen lediglich Gefahrensituationen und Frust.
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