Umgestaltung der Zähringer Str./Habsburgerstr. Freiburg

Umgestaltung der Zähringer Str./Habsburgerstr. Freiburg © ADFC Freiburg/Andreas Prinz

Gutes Beispiel: Ummarkierung der Fahrbahn für den Radverkehr in Freiburg

Ein Kfz-Fahrstreifen wurde zum Radweg ummarkiert und Schwerlastverkehr umgeleitet. Die Stadt Freiburg hat so mehr Platz fürs Rad geschaffen.

Mit gutem Beispiel voran - Was, Wer, Wo?

Bisher führte die Zähringer Straße beziehungsweise die Habsburgerstraße zweispurig nach Süden. Radfahrende und Kfz-Verkehr mussten sich die Fahrbahn im Mischverkehr teilen. Mit der neuen Markierung der Fahrstreifen gibt es hier nur noch eine Spur für den Kfz-Verkehr. Der neu gewonnene Platz wird zum Radweg. Für alle, die mit dem Auto unterwegs sind, ändert sich insgesamt wenig, da weiterhin alle Fahrbeziehungen möglich sind.

Die Maßnahme wurde umgesetzt:

  • Zähringer Str./Habsburgerstr. Richtung Süden, 79098 Freiburg im Breisgau
  • Baulastträger: Stadt Freiburg
  • Ansprechpartner vor Ort: Stadt Freiburg

 

 

Wirkung für den Radverkehr

  • Hohe Sichtbarkeit des Radverkehrs
  • Hohe Attraktivität des Radverkehrs durch eigenen Fahrstreifen
  • Mehr Kapazität für Radverkehr auf der Strecke
  • Sichereres Fahrgefühl
  • Radverkehrsführung ohne Schwerlastverkehr

 

Hintergrundinfos - rechtliche & technische Grundlagen

Grund für die veränderte Verkehrsführung sind Schäden an der Überbauung des Gewerbekanals. Betroffen ist vor allem der rechte Fahrstreifen in Fahrtrichtung Süden. Daher wird künftig der Schwerlastverkehr umgeleitet und der Kfz-Verkehr auf eine Fahrspur begrenzt. Langfristig soll der gesamte Knotenpunkt umgestaltet werden.

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https://bw.adfc.de/artikel/gutes-beispiel-ummarkierung-der-fahrbahn-fuer-den-radverkehr-in-freiburg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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