Simulierter Unfall in Kehl © ADFC Ortenau / Helmut Schönberger

Verkehrssicherheitspakt veröffentlicht – das bringt er für den Radverkehr

Die Landesregierung hat den Verkehrssicherheitspakt veröffentlicht. Damit erklärt sie ihre Absicht, den Verkehr im Land sicherer zu machen. Der ADFC sagt: Der Pakt schützt Radfahrende nicht gut genug. Was bringt der Verkehrssicherheitspakt also?

Jeder Mensch sollte unabhängig von der Wahl seines Verkehrsmittels unbeschadet an sein Ziel kommen. Die baden-württembergische Landesregierung hat sich daher im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, deutlich weniger Verkehrstote und Schwerverletzte zu erreichen – die Vision Zero. Als ein wichtiger Schritt zur Zielerreichung hat sie Ende September 2023 den Verkehrssicherheitspakt verabschiedet. Das ist ein Eckpunktepapier der Landesregierung, das die Absicht erklärt, den Straßenverkehr sicherer zu gestalten.

Der ADFC Baden-Württemberg drängt seit mehreren Jahren auf die Einführung eines solchen Paktes und fordert darin sechs zentrale Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Radfahrenden aufzunehmen:

  • Durchsetzung des geltenden Rechts
  • Analyse von Unfallursachen
  • Geschwindigkeitsreduktion
  • Ausbau eines sicheren Radnetz
  • Beseitigung von Gefahrenstellen
  • Verbesserung des Rechtsrahmens

 

Was bringt der Verkehrssicherheitspakt für die Sicherheit auf dem Rad?

Die Landesregierung hat im Pakt die Förderung nachhaltiger, aktiver, selbstbestimmter und sicherer Mobilität für alle Bürger*innen festgehalten und erkennt den Radverkehr als zentralen Träger der Mobilitätswende an. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollen Lücken im Radnetz inner- und außerorts geschlossen werden, durchgängige, richtlinienkonforme Infrastrukturnetze für Rad- und Fußverkehr gestärkt werden sowie die selbstaktive Mobilität von Kindern gefördert werden. Ein Fokus legt die Landesregierung im Pakt auch auf die Verkehrsüberwachung, um die Normentreue aller Verkehrsteilnehmenden einzufordern und damit den aktuellen Rechtsrahmen durchzusetzen.

Vor allem die Umsetzung durchgängiger, richtlinienkonformer Radnetze, Lückenschlüsse in der Infrastruktur sowie die Verkehrsüberwachung werden nach Meinung des ADFC in Baden-Württemberg die Verkehrssicherheit aller Radfahrenden im Land erhöhen. Daher begrüßt der ADFC die Anstrengungen der Landesregierung, das Thema Verkehrssicherheit auf ihrer Agenda zu priorisieren. 

Um die Vision Zero zu erreichen, reichen diese vagen Eckpunkte des Verkehrssicherheitspaktes nicht aus. Ohne individuelle flächendeckende Unfallanalyse und konsequenter Beseitigung aller dadurch identifizierten Gefahrenstellen – vor allem an ähnlich gestalteten Stellen, an denen nur zufällig noch keine Unfälle passiert sind – werden im Land weiterhin Radfahrende getötet und schwer verletzt. Darüber hinaus kritisiert der Verband der Radfahrenden, dass die Eckpunkte des Paktes nicht mit konkreten Umsetzungsschritten, Zielen und beteiligten Akteuren sowie mit einem konkreten Investitionsbedarf versehen wurden.

So bleiben viele Fragen offen: Welche Maßnahmen der Verkehrsüberwachung werden konkret ergriffen und wie werden sie flächendeckend im Land umgesetzt? Wie soll ein lückenloses, den Richtlinien entsprechende Radnetz entstehen und wer setzt es bis wann mit welchen Mitteln um?

 

Verkehrssicherheitspakt setzt Fokus auf Kfz-Verkehr

Mit dem Verkehrssicherheitspakt möchte die Landesregierung die Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle bekämpfen. Zu hohe zulässige Kfz-Geschwindigkeiten finden im Verkehrssicherheitspakt jedoch keine Erwähnung. Dies ist ein klares Versäumnis, weil bei sehr vielen Fahrradunfällen die Geschwindigkeiten des motorisierten Individualverkehrs zu schweren und tödlichen Verletzungen führen. Stattdessen sieht der Verkehrssicherheitspakt eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für den Kfz-Verkehr vor. Konkrete Schutzmaßnahmen für den Radverkehr sucht man im Verkehrssicherheitspakt vergeblich. Die Vision Zero scheint im Verkehrssicherheitspakt also vor allem für Nutzer*innen des motorisierten Individualverkehrs zu gelten.

Laut ADFC kann der Verkehrssicherheitspakt nur dann erfolgreich sein, wenn alle Menschen im Land sicher zu Fuß oder mit dem Rad, mit dem öffentlichen Verkehr und dem Auto unterwegs sind. Mit dem Verkehrssicherheitspakt in der aktuellen Version versäumt die Landesregierung, dieses Ziel konsequent und konkret anzugehen. Stattdessen bleibt das Gefühl, dass ein Alibi-Pakt  auf dem niedrigsten gemeinsamen Nenner geschlossen wurde, um einen Punkt im Koalitionsvertrag abzuhaken.

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https://bw.adfc.de/artikel/verkehrssicherheitspakt-veroeffentlicht

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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