Auf diesem Bild ist das Fahrradhaus Leonberg von außen zu sehen.

"Fahrradhaus" Leonberg von außen © ADFC Renningen/Jörg Stenner

Gutes Beispiel: Fahrradparkhaus Bahnhof Leonberg

Das "Fahrradhaus" am Bahnhof Leonberg bietet einen sicheren Ort zum Abstellen von 50 Rädern.

Mit gutem Beispiel voran - Was, Wer, Wo?

Das "Fahrradhaus" am Leonberger Bahnhof bietet Platz für 50 Fahrräder. 40 Fahrräder können in Doppelstock-Anlagen geparkt werden, 10 Anlehnbügel stehen außerdem bereit. Zusätzlich können Schließflächer mit Lademöglichkeit für Pedelec- und E-Bike-Akkus angemietet werden. Das Fahrradhaus ist zugangsgesichert. Somit können Personen, die kein Rad abstellen wollen, das Parkhaus nicht betreten. Für das Abstellen von Fahrrädern sind Tages- und Langzeitmieten (1€/Tag bis 70€/Jahr) möglich. Die Registrierung erfolgt online. In Bahnhofsnähe stehen zusätzliche kostenlose, überdachte Fahrradabstellanlagen bereit.

Die Maßnahme wurde umgesetzt:

  • Bahnhof Leonberg, Bahnhofstr. 78, 71229 Leonberg
  • Baulastträger: Stadt Leonberg
  • Ansprechpartner vor Ort: Dr. Johannes Bohle, Koordinator für Radverkehr, Referat für innovative Mobilität

 

 

Wirkung für den Radverkehr

  • Sicherer, trockener und sauberer Abstellplatz für Fahrräder
  • Schutz vor Vandalismus durch Zugangsbeschränkung
  • gefahrlose Nutzung durch beleuchteten Innenraum
  • Multimodalität
  • Laden von Akkus für Pedelecs und E-Bikes

 

Hintergrundinfos - rechtliche & technische Grundlagen

Das Projekt wurde gefördert mit insgesamt bis zu 234.000 Euro aus dem Förderprogramm "Regionale Mobilitätspunkte" vom Verband Region Stuttgart.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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