Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Baden-Württemberg e. V.

Argumente gegen Fahrradhass: Kennzeichenpflicht?

Eine Kennzeichenpflicht ist mit großen bürokratischen Hürden verbunden und führt dazu, dass weniger Menschen aufs Rad steigen.

Für E-Bikes und Pedelecs, deren Motor schneller als 25km/h fahren kann, ist ein Kennzeichen außerdem schon verpflichtend. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen gilt – egal ob auf dem Skateboard, mit dem Rollator oder auf dem Fahrrad – gegenseitige Rücksichtnahme. 

In Deutschland wie auch in allen anderen Ländern der Welt gibt es aus verschiedenen Gründen keine Kennzeichenpflicht für Fahrräder (in der Schweiz wurde sie 2011 abgeschafft). Viele praktische Hindernisse sprechen gegen die Kennzeichenpflicht und der Nutzen wäre gering:

Befestigung und Größe des Kennzeichens: Wohin damit am Fahrrad? Und welche Mindestgröße muss es haben? Viele Räder haben keine Befestigungsfläche. Fallen Mountainbikes und Rennräder als Sportgeräte, die oft außerhalb des öffentlichen Straßenraums genutzt werden, unter dieselben Regelungen, die auch für Lastenfahrräder gelten? Noch schwieriger wäre eine Beleuchtung des Kennzeichens am Fahrrad zu gewährleisten. Vignettengroße Schilder können wiederum kaum ohne Probleme identifiziert werden.

Kennzeichenpflicht als Bürokratiemonster: Für die mehr als 80 Millionen Fahrräder in Deutschland wäre eine eigene Behörde erforderlich – aktuell ist die Auslastung der Kfz-Meldestellen ohnehin schon überschritten. Zu bedenken ist auch der bürokratische Aufwand für Ummeldungen bei Besitzer*innenwechsel, was bei Fahrrädern aufgrund ihres eher geringen Materialwerts zum Beispiel auf Flohmärkten oder Privatverkäufen öfters passiert. Der Sachwert von Fahrrädern steht in keiner Relation zum bürokratischen Aufwand und kostenpflichtigen Ummelden.

Höhere Einstiegshürde, geringere Nutzung der Fahrräder: Kennzeichenpflicht und begleitendes Meldewesen wären erhebliche Hemmnisse beim Erreichen des politisch verankerten Ziels, mehr Menschen aufs Rad zu bringen. Der Koalitionsvertrag der Landesregierung sieht das Ziel vor, bis 2030 landesweit einen Anteil von 20 Prozent zu erreichen, um die Klimaschutzziele einhalten zu können. Außerdem: Radfahren lernen viele Menschen schon mit drei Jahren. Aber ab wann soll diese Kennzeichenpflicht gelten?

Fahrradhaltung vs. Fahrradnutzung: Bei den meisten Verkehrsvergehen in Deutschland sind Fahrer*in und nicht Fahrzeughalter*in in der rechtlichen Verantwortung. Um Verkehrssünder*innen zu identifizieren, bräuchte es also immer zumindest einen Fotobeweis – der wiederum bei behelmten Menschen schwierig zu führen sein dürfte.  

Eine Kennzeichenpflicht würde das Fahrradfahren als Basismobilität kompliziert machen und viele Menschen vom Radfahren abhalten - zum Beispiel Kinder oder Menschen, die kaum deutsch sprechen. Der bürokratische Aufwand wäre sehr hoch und eine Identifizierung von Verkehrssünder*innen in der Praxis kaum möglich.  Im Gegensatz zu schweren Autos mit Knautschzone bergen Radfahrende ein deutlich geringeres Gefahrenpotenzial (Masse + Geschwindigkeit).Dies sollte bei der Diskussion einer Kennzeichenpflicht in Betracht gezogen werden. Brauchen Fußgänger*innen dann konsequenterweise auch ein Nummernschild, damit sie bei Rotlichtverstößen bestraft werden können?

Fazit: Kennzeichen am Fahrrad sind viel Arbeit und haben keinen Nutzen.

Quellen:

E-Bike Kennzeichen, URL: https://www.mobiliter.eu/kfz-kennzeichen/e-bike-kennzeichen/

Zahlen vom Kraftfahrtbundesamt “Neuzulassungen”, URL: https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Neuzulassungen/neuzulassungen_node.html 

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