Geschützte Kreuzungen nach niederländischen Vorbild trennen unterschiedliche Verkehrsarten © ADFC/ Timm Schwendy

Geschützte Kreisverkehre nach niederländischem Vorbild

Geschützte Kreisverkehre sind auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts oder des Straßenrechts hierzulande umsetzbar.

In den Niederlanden sind in den letzten Jahrzehnten geschützte Kreisverkehre als Alternative zur traditionellen geschützten Kreuzung entstanden. Sie schaffen es, die hinsichtlich Gewicht, Masse und Geschwindigkeiten sehr unterschiedlichen Verkehrsarten gemäß den Grundsätzen der nachhaltigen Sicherheit weitestgehend zu trennen.

Geschützte Kreisverkehre sind übersichtlich und intuitiv verständlich gestaltet. Dadurch wird ein reibungsloser und sicherer Austausch von Verkehrsströmen ermöglicht. Sie sind normalerweise nur eine Spur breit und haben eine relativ hohe Kapazität. Geschützte Kreisverkehre verhindern Begegnungen mit dem linksabbiegenden Gegenverkehr und reduzieren so potenzielle Konflikte erheblich.

  1. Kontinuität: Ein kreisförmiger, getrennter Radweg verläuft rund um die Kreuzung mit klarer Führung, im Idealfall ist dieser auch eingefärbt, und gewährleistet gute Sichtbeziehungen zwischen Kfz-Nutzenden und Radfahrer*innen. Autofahrer*innen sollen denken, dass dies das Ende der Straße ist und anhalten.
  2. Vorfahrt: Radfahrende haben auf dem umlaufenden Radweg immer Vorfahrt gegenüber dem ein- oder ausfahrenden oder bereits an der Kreuzung befindlichen Kfz-Verkehr, bereits im Kreisverkehr befindliche Radfahrende haben Vorfahrt gegenüber einfahrenden Radfahrenden. Ferner haben Fußgänger*innen auf dem Zebrastreifen Vorrang gegenüber dem gesamten anderen Verkehr.
  3. Enge Radien: Der enge Radius verringert die Geschwindigkeit, mit der Autos in den Kreisverkehr einfahren und ihn durchqueren können.  Das verringert auch die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und schweren Verletzungen an Konfliktpunkten
  4. Kfz-Wartebereich: Der geschützte Kreisverkehr bietet Platz für ein Auto zwischen dem Radweg und dem Kreisverkehr selbst. Auf diesem Platz können rechts abbiegende Autos warten, um den Radfahrer*innen den Weg freizugeben, ohne dabei Fahrzeuge im Kreisverkehr aufzuhalten. Dies stellt auch sicher, dass die Verkehrsteilnehmenden Blickkontakt herstellen können.
  5. Verkehrsinsel in der Fahrbahnmitte: Ein sicherer Ort für Fußgänger*innen zwischen den Fahrbahnen, um diese zu überqueren und jeweils nur eine Verkehrsrichtung berücksichtigen zu müssen.
  6. Erhöhte Inseln und Schürzen in der Mitte des Kreisverkehrs: Sie schaffen die richtigen Dimensionen, um die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Technische und rechtliche Hinweise

Geschützte Kreisverkehre sind auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts oder des Straßenrechts hierzulande ebenfalls umsetzbar, auch wenn sie in dieser konkreten Umsetzung in den technischen Regelwerken bisher nicht vorgesehen sind.

Anmerkungen: Kreisverkehre sind in Deutschland schon lange bekannt und haben in der StVO ein eigenes Verkehrszeichen. Geschützte Kreisverkehre nach niederländischem Vorbild sind mit den Regelungen der VwV-StVO zu diesem Zeichen 215 vereinbar, sofern der Kreisverkehr innerorts liegt und der umlaufende Radweg eng (Absetzmaß max. 4-5 m) an der Kreisfahrbahn geführt wird. Auch die niederländische Markierung „Haifischzähne“ ist im April 2020 in die StVO eingeführt worden

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https://bw.adfc.de/artikel/kreisverkehre

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