Radgesetz jetzt!
Ohne rechtliche Vorgaben bleibt es den Landkreisen, Städten und Gemeinden selbst überlassen, ob und wie sie den Radverkehr vor Ort stärken. Deshalb fordert der ADFC ein Radgesetz für Baden-Württemberg.
Im Jahr 2016 wurde von der Landesregierung die RadSTRATEGIE verabschiedet. Sie enthält rund 60 Ziele der Landesregierung für die Radverkehrsförderung, aufgeteilt in acht Handlungsfeldern. Die Ziele haben unterschiedliche Zeithorizonte (2017 bis 2025) und sind mit über 200 dazu notwendigen Maßnahmen unterlegt. Die Umsetzung der RadSTRATEGIE wird von einem Beirat aus gesellschaftlichen Akteuren begleitet. Außerdem wird ihre Wirksamkeit derzeit von einem Fachbüro evaluiert. Die Entwicklung der RadSTRATEGIE und deren bisherige Umsetzung hat zweifelsohne der Förderung des Radverkehrs genutzt, aber sie ist weder vom Parlament verabschiedet noch kann die Umsetzung in irgendeiner Weise eingefordert werden.
Deswegen brauchen wir jetzt die nächste Entwicklungsstufe einer Radverkehrsförderung, wir brauchen ein verbindliches Radgesetz für Baden-Württemberg.
ADFC-Landesvorsitzende Gudrun Zühlke
Das vom ADFC Baden-Württemberg geforderte Radgesetz soll die folgenden drei zentralen Punkte enthalten:
- Das RadNETZ für ganz Baden-Württemberg zügig ausbauen
Das RadNETZ ist auszubauen. Die Mittel- und Oberzentren sind durch Radschnellverbindungen anzuschließen. Die Unterzentren müssen mit hochwertigen Hauptradrouten zu den übergeordneten Zentren Teil des RadNETZ im ländlichen Raum werden. Bis 2030 sollte in jedem Regierungsbezirk der Bau von mindestens fünf Radschnellwegen abgeschlossen sein.
- Klares Bekenntnis zur Vision Zero – mit Konsequenzen
Alle Kreuzungen und Straßenabschnitte, bei denen es einen schweren Unfall mit Fahrradbeteiligung gab, werden überprüft. Daraus abgeleitete Verbesserungen sind unmittelbar umzusetzen. Die Hauptursachen für schwere Unfälle zwischen Kfz und Radfahrenden, die in jährlichen Unfallanalysen identifiziert werden, werden durch massive Kampagnen und Kontrollen deutlich vermindert.
- Radverkehr als Pflichtaufgabe für Landkreise
Die Zuständigkeit zur Planung eines dichten und sicheren Radverkehrsnetzes und die Koordination der Umsetzung werden zur Pflichtaufgabe der Landkreise. Sie werden mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet.
Zusätzlich zu den drei zentralen Punkten fordert der ADFC, dass alle zukünftigen Gesetzesvorhaben in Baden-Württemberg daraufhin überprüft werden, welche Relevanz sie für den Radverkehr haben und ob sie Zielen aus der RadSTRATEGIE entsprechen.
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