Lose Bodenplatten auf einer Hauptradroute birgt Gefahren

Eine lose Bodenplatte auf einer Hauptradroute birgt Gefahren. © ADFC BW

Forderung 1: Rechtsrahmen ausnutzen – schnelle Abhilfe für mehr Sicherheit

Die geltenden Regelungen im Verkehr reichen nicht aus, um Radfahren sicherer zu machen?

Der ADFC sagt, dass eine konsequente Anwendung und Durchsetzung der bestehenden Regeln die Sicherheit von Radfahrenden schnell und einfach erhöhen würde.

Den aktuellen Rechtsrahmen konsequent anzuwenden und bestehende Regelungen durchzusetzen, ist ein erster und schnell umzusetzender Schritt zu mehr Verkehrssicherheit. Konkret bedeutet das die Kontrolle und Sanktionierung von Verkehrsverstößen:

  • Zulässige Geschwindigkeiten gilt es engmaschiger zu kontrollieren – auch die Abbiegegeschwindigkeit von Lastkraftwagen.
  • Überholabstände werden bislang nur in marginalem Umfang und mit einfachsten Mitteln gemessen. Hier braucht es moderne Technik, die umfangreiche Kontrollen auf jeder Art von Straße möglich macht.
  • Kraftfahrzeuge (Kfz) auf Geh- und Radwegen sowie Falschparkende in Kreuzungsbereichen müssen konsequent und zeitnah entfernt werden.
  • Durchfahrtsverbote für Kfz sind durchzusetzen, auch mit Hilfe stationärer Überwachungssysteme.
  • Fahrzeuge, die nicht komplett von Schnee und Eis befreit sind, müssen konsequent aus dem Verkehr gezogen werden.
     

Wir fordern die konsequente Anwendung des aktuellen Rechtsrahmens und die Durchsetzung bestehender Regelungen zum schnellen Schutz aller Radfahrenden. Geschwindigkeits- und Überholkontrollen sind ebenso wichtige Aspekte wie die Überwachung von Falschparkern und die verpflichtende ganzjährige Pflege der Infrastruktur.

Gudrun Zühlke, ADFC Landesvorsitzende

Bei all diesen Verstößen gilt es, vor allem Wiederholungstäter*innen konsequent zu belangen und sie ggf. auf ihre Eignung zum Führen eines Kfz zu überprüfen. Kommunen, die ihrer Aufgabe, die Verkehrssicherheit herzustellen, nicht nachkommen, sind ggf. vom Land zu sanktionieren.

Wichtig ist außerdem eine übersichtliche und widerspruchsfreie StVO-Beschilderung – auch bei Baustellen oder anderen temporären Beschilderungen. Das „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Z250) ist nur dort zu verwenden, wo Radfahren explizit verboten sein soll.

Die kontinuierliche Pflege der Radinfrastruktur ist verpflichtend. Damit ist der regelmäßige Rückschnitt der Vegetation nicht nur von den Baulastträgern durchzuführen, sondern es müssen auch die benachbarten Grundstückseigentümer in die Pflicht genommen und ggf. sanktioniert werden. Dabei ist nicht nur die Breite des Weges bis zu einer Höhe von 2,5 Metern frei zu halten, sondern auch alle Sichtdreiecke.

Baustellen gilt es zu überwachen: Auch hier sind jederzeit alle Sichtbeziehungen frei zu halten. Bei unterbrochenen Fahrbeziehungen sind Umleitungen zu erstellen, auf die frühzeitig hingewiesen wird und die durchgängig ausgeschildert sind.

Die Oberfläche der Radinfrastruktur ist in einem guten Zustand zu halten: Schlaglöcher, Wurzelaufbrüche, Kanten und ähnliches können nicht nur Stürze verursachen, sondern sie erfordern auch die Aufmerksamkeit des Radfahrenden, die gegenüber dem übrigen Verkehrsgeschehen folglich fehlt. Im Herbst sowie bei Eis und Schnee ist ein systematischer Kehr- und Winterdienst auf allen Hauptradrouten unabdingbar, ebenso die bedarfsgesteuerte Beleuchtung bei einem hohen Aufkommen an zu Fuß Gehenden.

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https://bw.adfc.de/artikel/verkehrssicherheit-rechtsrahmen

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