Lose Bodenplatten auf einer Hauptradroute birgt Gefahren

Eine lose Bodenplatte auf einer Hauptradroute birgt Gefahren. © ADFC BW

Forderung 1: Rechtsrahmen ausnutzen – schnelle Abhilfe für mehr Sicherheit

Die geltenden Regelungen im Verkehr reichen nicht aus, um Radfahren sicherer zu machen?

Der ADFC sagt, dass eine konsequente Anwendung und Durchsetzung der bestehenden Regeln die Sicherheit von Radfahrenden schnell und einfach erhöhen würde.

Den aktuellen Rechtsrahmen konsequent anzuwenden und bestehende Regelungen durchzusetzen, ist ein erster und schnell umzusetzender Schritt zu mehr Verkehrssicherheit. Konkret bedeutet das die Kontrolle und Sanktionierung von Verkehrsverstößen:

  • Zulässige Geschwindigkeiten gilt es engmaschiger zu kontrollieren – auch die Abbiegegeschwindigkeit von Lastkraftwagen.
  • Überholabstände werden bislang nur in marginalem Umfang und mit einfachsten Mitteln gemessen. Hier braucht es moderne Technik, die umfangreiche Kontrollen auf jeder Art von Straße möglich macht.
  • Kraftfahrzeuge (Kfz) auf Geh- und Radwegen sowie Falschparkende in Kreuzungsbereichen müssen konsequent und zeitnah entfernt werden.
  • Durchfahrtsverbote für Kfz sind durchzusetzen, auch mit Hilfe stationärer Überwachungssysteme.
  • Fahrzeuge, die nicht komplett von Schnee und Eis befreit sind, müssen konsequent aus dem Verkehr gezogen werden.
     

Wir fordern die konsequente Anwendung des aktuellen Rechtsrahmens und die Durchsetzung bestehender Regelungen zum schnellen Schutz aller Radfahrenden. Geschwindigkeits- und Überholkontrollen sind ebenso wichtige Aspekte wie die Überwachung von Falschparkern und die verpflichtende ganzjährige Pflege der Infrastruktur.

Gudrun Zühlke, ADFC Landesvorsitzende

Bei all diesen Verstößen gilt es, vor allem Wiederholungstäter*innen konsequent zu belangen und sie ggf. auf ihre Eignung zum Führen eines Kfz zu überprüfen. Kommunen, die ihrer Aufgabe, die Verkehrssicherheit herzustellen, nicht nachkommen, sind ggf. vom Land zu sanktionieren.

Wichtig ist außerdem eine übersichtliche und widerspruchsfreie StVO-Beschilderung – auch bei Baustellen oder anderen temporären Beschilderungen. Das „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Z250) ist nur dort zu verwenden, wo Radfahren explizit verboten sein soll.

Die kontinuierliche Pflege der Radinfrastruktur ist verpflichtend. Damit ist der regelmäßige Rückschnitt der Vegetation nicht nur von den Baulastträgern durchzuführen, sondern es müssen auch die benachbarten Grundstückseigentümer in die Pflicht genommen und ggf. sanktioniert werden. Dabei ist nicht nur die Breite des Weges bis zu einer Höhe von 2,5 Metern frei zu halten, sondern auch alle Sichtdreiecke.

Baustellen gilt es zu überwachen: Auch hier sind jederzeit alle Sichtbeziehungen frei zu halten. Bei unterbrochenen Fahrbeziehungen sind Umleitungen zu erstellen, auf die frühzeitig hingewiesen wird und die durchgängig ausgeschildert sind.

Die Oberfläche der Radinfrastruktur ist in einem guten Zustand zu halten: Schlaglöcher, Wurzelaufbrüche, Kanten und ähnliches können nicht nur Stürze verursachen, sondern sie erfordern auch die Aufmerksamkeit des Radfahrenden, die gegenüber dem übrigen Verkehrsgeschehen folglich fehlt. Im Herbst sowie bei Eis und Schnee ist ein systematischer Kehr- und Winterdienst auf allen Hauptradrouten unabdingbar, ebenso die bedarfsgesteuerte Beleuchtung bei einem hohen Aufkommen an zu Fuß Gehenden.

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https://bw.adfc.de/artikel/verkehrssicherheit-rechtsrahmen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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