Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Baden-Württemberg e. V.

Geschützter Radfahrstreifen auf der Berliner Invalidenstraße.

Geschützter Radfahrstreifen auf der Berliner Invalidenstraße. © Philipp Böhme/Qimby

ADFC-Umfrage zu Sonderprogramm „Stadt und Land“

Ein Jahr nach dem Start des Sonderprogramms „Stadt und Land“ wollte der ADFC wissen, wie es mit der Umsetzung vor Ort aussieht und hat dazu eine Umfrage bei den Verkehrsministerien der Bundesländer gestartet. Hier sind die Ergebnisse.

Der Bund stellt mit dem Klimapaket Fahrrad im Zeitraum 2020 bis 2023 erstmals Mittel in großem Umfang für die kommunale Radverkehrsinfrastruktur bereit. Ob diese Mittel von den Kommunen abgerufen und für welche Maßnahmen sie eingesetzt werden, hängt maßgeblich davon ab, wie die Bundesländer ihre Kommunen beim flächenhaften Ausrollen von sicheren Radwegenetzen und Fahrradabstellanlagen unterstützen.

Ein Jahr nach dem Start des Sonderprogramms „Stadt und Land“ wollte der ADFC wissen, wie es mit der Umsetzung vor Ort aussieht und hat dazu eine Umfrage bei den Verkehrsminister:innen der Bundesländer gestartet.

Unterschiede in den Bundesländern

Die Ergebnisse zeigen, dass es einen großen Nachholbedarf bei der Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur durch den Bund. Innerhalb des ersten Jahres wurden bereits rund 70 Prozent des gesamten vierjährigen Förderetats beantragt.

So sind in Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Hamburg bereits alle Mittel gebunden. Dort füllen sich die Wartelisten mit Projekten, die wegen fehlender Mittel nicht begonnen werden können.

Währenddessen haben andere Länder wie Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz Schwierigkeiten, die Mittel abzurufen. 13 der 16 Bundesländer sind jedoch optimistisch, dass sie die Fördermittel bis 2023 vollständig ausschöpfen werden.

Erfolgsfaktoren: Personal und Kommunikation

Die Ergebnisse geben auch Aufschluss darüber, welche Faktoren zum Erfolg des Programms beitragen. So zeigt sich, dass Länder, in denen die Verwaltungen personell gut aufgestellt und strukturiert sind, im Durchschnitt einen höheren Bedarf an Fördermitteln haben. Länder mit großen personellen Engpässen fällt es hingegen schwer, verfügbare Mittel zu beantragen beziehungsweise Projekte zu planen und umzusetzen.

Auch die Kommunikation ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Besonders engagierte Länder informierten ihre Kommunen bereits Ende 2020 über das Sonderprogramm – bevor es überhaupt begonnen hatte. Einige stellten auch besonders niedrigschwellige Angebote wie Informationsveranstaltungen, Rundschreiben, FAQs oder Ansprechpersonen für eine Beratung bereit.

So bewertet der ADFC das Programm

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ ist 2021 furios gestartet. Die Fördermittel des Bundes haben die Radverkehrsförderung auf ein neues Niveau gehoben. Ein Jahr nach Beginn des Programms zeigt sich aber, dass die Mittel bei Weitem nicht ausreichen, und die Laufzeit des Programms, angesichts des immensen Nachholbedarfs bei der Radverkehrsinfrastruktur, viel zu kurz ist.

Der gerade erst begonnene, flächendeckende Ausbau der Radwegenetze kann nur zu einer echten Erfolgsgeschichte werden, wenn über das Jahr 2023 hinaus Planungssicherheit und verlässliche Finanzierungsgrundlagen geschaffen werden. Die Weiterfinanzierung des Klimaschutzpaketes Fahrrad bis 2030 ist dafür essenziell. Hier besteht aktuell dringender Handlungsbedarf durch den Bund.

Für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sind laut Nationalem Radverkehrsplan jährlich 30 Euro pro Einwohner:in erforderlich. Davon muss der Bund mindestens ein Drittel übernehmen, um Länder und Kommunen bei der Einrichtung und dem Erhalt lückenloser Radwegenetze umfassend zu unterstützen.

Die Umfrageergebnisse zur Umsetzung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ verdeutlichen, dass für die Verkehrswende und eine nachhaltige Stadtentwicklung nicht nur lückenlose Radverkehrsnetze wichtig sind, sondern auch eine langfristige, über den Radverkehr hinausgehende Vision für die Mobilität.

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https://bw.adfc.de/artikel/adfc-umfrage-zu-sonderprogramm-stadt-und-land-5-3

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