Gemeinsam mit dem Rad zur Schule.

Gemeinsam mit dem Rad zur Schule. © ADFC

Fahrgemeinschaften für Schulen und Kitas

Wege zur Schule oder in die Kita werden viel zu oft mit dem vermeintlich sicheren Auto zurückgelegt. Der Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß hingegen wird oft als gefährlich angesehen. Eine „Fahrgemeinschaft“ räumt mit Vorurteilen auf.

Aufgrund der zunehmenden Verkehrsbelastung im städtischen Raum bringen viele Eltern ihre Kinder lieber mit dem Auto als dem Fahrrad zu Schule, Kindergarten oder Kita. Genau zu den Zeiten, wenn Kinder auf dem Schulweg oder wieder zurück nach Hause sind, verunglücken die meisten 6- bis 15-Jährigen. 

Gefahrenquelle Elterntaxi

Eltern, die ihre Kinder mit dem eigenen Auto zur Schule oder in die Kita fahren, verstärken die Unfallgefahr: Durch das unübersichtliche Verkehrsaufkommen sind sowohl die aussteigenden Kinder als auch die zu Fuß oder mit dem Rad kommenden Kinder gefährdet. Das Elterntaxi verschärft die Situation vor den Schulen!

Eigenständige Mobilität

Das Elterntaxi nimmt Kindern die Chance auf eine eigenständige Mobilität. Der Schulweg ist entwicklungspsychologisch ungemein wichtig: Er ist oft die erste regelmäßig allein zurückgelegte Strecke, bei der Fachkompetenz im Verkehr und Sozialkompetenz ausgebildet werden, denn der Weg wird oft gemeinsam mit anderen Kindern zurückgelegt. Auch dass Kinder sich zurechtfinden und mit anderen Verkehrsteilnehmern kommunizieren, sind Kompetenzen, die sich nicht auf der Rückbank des Elterntaxis erwerben lassen.

Schulwegepläne und Fahrgemeinschaften

Clevere Schulen erstellen Schulwegepläne, die Eltern und Kinder nutzen können, um zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule zu kommen. Clevere Eltern organisieren Fahrgemeinschaften per Rad oder zu Fuß.

Solche Fahrgemeinschaften initiiert auch der ADFC vor Ort: Bei der Aktion Kleine Helden wird eine begleitete Fahrradtour für Kinder (ab Laufradalter) und Eltern organisiert. Auf der Tour werden z. B. morgens die Schulen und Kitas in einem Viertel gemeinsam angefahren, damit Eltern und Kinder erleben können, wie sicher der Schul-/Kitaweg mit dem Fahrrad sein kann. So lassen sich Hemmnisse abbauen und nachhaltige Alternativen aufzeigen.

Rad-Bus iniitieren

Zur Tour können beispielsweise auch Schulverwaltung, Lehrkörper, Politik oder Presse eingeladen werden. Durch das gemeinsame Fahren im „Rad-Bus“ wird die vermeintlich „gefährliche“ Fahrt entschärft. Es können auch fahrradfreundliche Strecken oder Schulwegepläne vorgestellt werden und sogar andauernde „Fahrgemeinschaften“ entstehen. 

Um solche Aktionen erfolgreich zu gestalten, empfiehlt es sich, mit Kitas, Kindergärten und Schulen vor Ort zu kooperieren und gemeinsam weitere Ideen zu entwickeln, wie zukünftig mehr Kinder mit dem Rad kommen können.

Deutschlandweite Kidical Mass

Am 24. und 25. September 2022 können sich alle für kinder- und fahrradfreundliche Städte einsetzen. Bundesweit wollen kleine und große Radfahrer*innen zeigen, dass sie Städte möchten, in denen sich alle Generationen sicher und selbstständig bewegen können.

Dabei sein und mitmachen: www.kinderaufsrad.org

 

ADFC-Projekt Schulradler

Bereits seit 2012 organisiert der ADFC Heidelberg das Projekt „Schulradler“. Dabei werden Schüler:innen der 8. und 9. Klassen als Fahrradlotsen ausgebildet. Sie begleiten Fünftklässler:innen mit dem Rad zur Schule und erklären ihnen den Weg. Ziel ist es, dass Kinder ihren Schulweg erlernen, Jugendliche Verantwortung übernehmen und Eltern ihre Kinder mit dem Fahrrad beruhigt in die Schule schicken können.

Fahrradbus wird populärer

Eine Fahrrad-Fahrgemeinschaft ist auch die Aktion Fahrradbus, die in Deutschland immer populärer wird. Der Fahrradbus bringt Kinder auf dem Rad im geschützten und verkehrsrechtlich sogenannten Verband als Gemeinschaft sicher zur Schule. Ähnlich einem Omnibus, ist der Fahrradbus zu vereinbarten Zeiten auf festgelegten Routen unterwegs. Kinder können mit ihren Fahrrädern dazukommen und bis zu ihrer Schule mitfahren. Er wird von Eltern, Lehrer:innen oder auch von Vertreter:innen des ADFC begleitet, die den Verband absichern.

Mehr Tipps zum Schulweg per Rad bietet das ADFC-Dossier

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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