Fahrräder bewerten
Fahrräder brauchen eine sinnvolle Ausstattung, damit sie im Alltag praktisch sind. Das ADFC-Mitgliedermagazin Radwelt stellt seine Bewertungskriterien vor, mit denen sich die Alltagstauglichkeit von Trekking- und Cityrädern vergleichen lässt.
Die Bewertung nach Alltagstauglichkeit des ADFC-Magazins Radwelt ist eine Entscheidungshilfe beim Fahrradkauf. Sie kann neben der Probefahrt, einer Beratung im Fachhandel und den persönlichen Vorlieben wie Optik oder Rahmenform dabei helfen, das individuell passende Fahrrad zu finden.
Die Fahrräder werden nach ihrer alltagsgerechten Ausstattung bewertet, damit Kaufinteressierte herausfinden, ob ein Fahrrad zum gewünschten Einsatzzweck passt. Für eine alltagstaugliche Ausstattung gibt es Punkte, bei Mängeln werden welche abgezogen.
Ausstattung nach StVZO
Zu den Kriterien gehört eine Ausstattung nach Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) mit Licht und Reflektoren. Auch Gepäckträger oder Reifen mit hohem Pannenschutz werden sich im Alltag auf Dauer besser bewähren. Wichtig sind zuverlässige Bremsen, ein stabiler Fahrradständer sowie Schutzbleche, die Schmutz und Wasser von Schuhen und Hosen fern halten.
Für vorhandene Komponenten wie einen Gepäckträger gibt es grundsätzlich Punkte. Erfüllt der Gepäckträger bestimmte Kriterien, wie eine Traglast von mindestens 25 Kilogramm, erhält das Fahrrad weitere Punkte. Abzüge gibt es für Mängel, wie eine nicht StVZO-konforme Ausstattung oder Schnellspanner, die Sattel oder Laufräder vor Diebstahl nicht schützen.
Das braucht ein verkehrssicheres Fahrrad
Punkte als Orientierungshilfe
Die Kriterien und Punkte zur Bewertung der Alltagstauglichkeit sind eine Orientierungshilfe. Vor einem Fahrradkauf sind eine umfassende Beratung im Fachhandel und eine ausgiebige Probefahrt unerlässlich. Die Wertung lässt sich den eigenen Vorlieben anpassen – wer z. B. keinen Gepäckträger haben möchte, sollte ihn nicht mit berechnen.
Die Punktevergabe
Die Punktevergabe macht keine Aussage über die Dauerhaltbarkeit von Rahmen und einzelnen Komponenten.
Die Punktevergabe:
Ausstattung nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- StVZO-konform*: 2 Punkte
- kleine StVZO-Mängel (fehlende Klingel, Reflektoren; außer Licht): -1 Punkt Abzug
- Zulässiges Gesamtgewicht (Gewicht von Fahrrad, Gepäck und Fahrer)
- mindestens 120 Kilogramm: 4 Punkte
- je 10 Kilogramm mehr (bis 140 Kilogramm): bis zu 2 Punkte
- Extra: max. Gesamtgewicht mehr als 140 Kilogramm: 1 Punkt
Licht
- vorhanden: 4 Punkte
- nicht nach StVZO zugelassen: -1 Punkt Abzug
- LED-Scheinwerfer (Haltbarkeit): 1 Punkt
- gute Ausleuchtung: 1 Punkt
- sehr gute Ausleuchtung*: zusätzlich 1 Punkt
- Nabendynamo: 1 Punkt
- doppelte Kabelverlegung: 1 Punkt
- Standlicht (Scheinwerfer und Rücklicht)*: 1 Punkt
- Einschaltautomatik*: 1 Punkt
Gepäckträger
- vorhanden: 4 Punkte
- unter 20 Kilogramm maximale Zuladung: -1 Punkt Abzug
- max. Zuladung mindestens 25 Kilogramm: 1 Punkt
- mit tieferliegenden Streben für Fahrradtaschen: 1 Punkt
- mit Rücklichtschutz: 1 Punkt
Reifen
- mit Pannenschutz: 1 Punkt
- mit hochwertigem Pannenschutz*: 1 Punkt
- Reflexstreifen*: 1 Punkt
Schnellspanner (kein Diebstahlschutz)
- keine Schnellspanner: 1 Punkt
- ein oder mehrere Schnellspanner: -1 Punkt (die Komponentendiebstahl erleichtern, z. B. an Sattelstütze)
Schutzbleche
- vorhanden: 1 Punkt
- tiefe Schutzbleche (vorne auf Tretlagerhöhe und tiefer): 1 Punkt
- fehlender Seku-Clip bei Kunststoffschutzblechen*: - 1 Punkt
Weitere Komponenten und gewünschte Extras bei Ausstattung
- Hydraulikbremsen*: 2 Punkte
- stabiler Ständer*: 1 Punkt
- Schraubgriffe*: 1 Punkt
- eng anliegende Zugverlegung*: 1 Punkt
- Extra-Minuspunkt: -1 Abzug
- Extra-Pluspunkt: 1 Punkt
(* = relevante Bewertung für Sonderpunkt für Sicherheit)
Sonderpunkt für Sicherheit (Fahrrad erfüllt die Kriterien mit *): 1 Punkt
Maximale Gesamtsumme (ohne Abzüge): 40 Punkte