Zum Abschluss jedes jufafes gibt es eine Fahrrad-Demo.

Der ADFC hat ein Interesse daran, dass sich junge Menschen einbringen, mitbestimmen und Mitglied werden. © ADFC/Karten Klama

Jugendmitgliedschaft

Der ADFC ist ein Verein, in dem man Mitglied werden kann. Für junge Menschen unter 18 und zwischen 18 und 26 Jahren bietet der ADFC die Mitgliedschaft zu einem reduzierten Beitrag an.

Der ADFC versteht sich als treibender Faktor für die Verkehrswende – für mehr Lebensqualität in den Städten und für eine möglichst klimaneutrale Mobilität. Je mehr Mitglieder der ADFC hat, desto mehr politisches Gewicht hat er und umso größer ist sein politisches Mandat.

Für Einzelperson ab 27 Jahren kostet die ADFC-Mitgliedschaft 66 Euro im Jahr. Wenn die ganze Familie oder der Haushalt dabei sein soll, gibt es die Familien- oder Haushaltsmitgliedschaft für 78 Euro jährlich – das schließt dann auch euch mit ein, wenn ihr noch zu Hause wohnt.

Der ADFC hat ein Interesse daran, dass sich vor allem auch junge Menschen einbringen, mitbestimmen und Mitglied werden. Deshalb kostet die Einzel- oder Familienmitgliedschaft nur 33 Euro jährlich, wenn ihr zwischen 18 bis 26 Jahre seid. Seid ihr unter 18 Jahren, braucht ihr das Einverständnis eurer Eltern. Dann könnt ihr für nur 16 Euro im Jahr Mitglied werden.

ADFC-Mitglied werden zahlt sich aus

Mit eurem Beitrag unterstützt ihr unsere Lobbyarbeit für das Fahrrad – damit das Radfahren im Alltag und auf Reisen noch sicherer und komfortabler wird. Dafür arbeiten wir tagtäglich auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Darüber hinaus genießen ADFC-Mitglieder viele Vorteile.

Beispielsweise könnt ihr die „ADFC-Pannenhilfe“ nutzen: Habt ihr mit eurem Fahrrad eine Panne, hilft die 24h-Service-Hotline weiter und sorgt dafür, dass ihr eure Fahrt innerhalb Deutschlands schnell fortsetzen könnt. Auch bei Fragen oder wenn ihr eine Rechtsberatung braucht, hilft der ADFC weiter.

Zusätzlich profitiert ihr von vielen Rabattaktionen, die wir zusammen mit Kooperationspartnern deutschlandweit exklusiv für ADFC-Mitglieder anbieten. Dazu gehören zum Beispiel Rabatte bei Bike- und CarSharing-Anbietern wie Call a bike.

Viele Tipps und Informationen findet ihr als Mitglied im ADFC-Mitgliedermagazin Radwelt.

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https://bw.adfc.de/artikel/jugendmitgliedschaft-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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