Radverkehr Berlin Invalidenstraße

Radverkehr Berlin Invalidenstraße © Philipp Böhme/Qimby

ADFC fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Die Zeit drängt: Deutschland braucht ein modernes, zukunftsfähiges Straßenverkehrsgesetz. Der ADFC will mit der Reform die Gleichberechtigung der Verkehrsmittel sowie lebenswerte Städte und Gemeinden in den Fokus rücken. Ein Überblick.

Der Bund hat eine zentrale Rolle bei der Aktivierung und zügigen Umsetzung der vielfältigen Potenziale des Radverkehrs. Diese muss er schnellstmöglich wahrnehmen – sowohl für die Klima- und Verkehrswende als auch für die Gestaltung lebenswerter Städte und Gemeinden.

Zentraler Hebel: Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes

Die Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist dabei der zentrale Hebel, um diese Ziele vor Ort zu erreichen und muss daher umgehend auf den Weg gebracht werden.

„Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen […]“

(Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das hat sich die Bundesregierung für diese Legislaturperiode vorgenommen, passiert ist bislang nichts. Dabei kann eine Neuausrichtung des Gesetzes schnell und kostenneutral umgesetzt werden. Eine klima- und umweltfreundliche Mobilität zu fördern, verbessert die Lebensqualität in Städten und Gemeinden und trägt zum besseren Schutz der Gesundheit der Menschen bei. Das hilft sogar, Kosten einzusparen.  

Gesetzgebung ist veraltet

Aktuell priorisiert das veraltete Straßenverkehrsgesetz den Kfz-Verkehr und ist darauf ausgerichtet, dass dieser „sicher und leicht“ vorankommt. Seit der Entstehung des Straßenverkehrsgesetzes haben sich unsere Gesellschaft sowie bevorzugte Lebensstile jedoch grundlegend verändert – nur die Gesetzgebung ist nicht mit der Zeit gegangen.

Das damalige Verständnis und der Fokus auf die autozentrierte Stadt ist längst überholt. Belange des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebauliche Entwicklung haben heute einen ganz anderen Stellenwert als damals.

Mensch statt Auto in den Fokus rücken

Heute müssen der Mensch und das Gemeinwohl im Zentrum stehen – und ein modernes Straßenverkehrsgesetz (StVG) muss nachhaltigen Mobilitätsformen, wie dem Rad- und Fußverkehr sowie dem öffentlichen Verkehr, den Vorrang einräumen. Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs darf nicht länger die übergeordnete Zielsetzung des Straßenverkehrsgesetzes sein.

Deshalb fordert der ADFC umgehend eine Reform des StVG, welche die Ziele der Vision Zero, des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung als gleichberechtigte Ziele in die §§ 1 und 6 des StVG integriert.

Kommunen brauchen mehr Handlungsspielraum

Darüber hinaus müssen die Handlungsspielräume für Kommunen deutlich flexibler werden, damit sie nachhaltige Mobilitätskonzepte konsequent und schnell umsetzen, Flächen zu Gunsten aktiver Mobilität und zum Verweilen gerechter aufteilen sowie innovative Maßnahmen ausprobieren können.

Erst das Straßenverkehrsgesetz, dann die Straßenverkehrs-Ordnung

Darauf aufbauend ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere in § 45, zu reformieren, um Ländern und Kommunen bei der Förderung einer sicheren, gesundheitsfördernden, klima- und umweltfreundlichen Mobilität größtmögliche Unterstützung zu bieten sowie ungeschützte Verkehrsteilnehmende gegenüber der Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs zu priorisieren:

  • vollständige Abschaffung des Begründungszwangs für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen.
  • Vorrang für die Errichtung von Radverkehrsanlagen gegenüber dem ruhenden Kfz-Verkehr.

Gesetzentwurf vom ADFC liegt vor

Der Bundesregierung liegen bereits mehrere Gutachten mit konkreten Änderungsvorschlägen vom ADFC vor. Im Mai 2019 veröffentlichte der ADFC seinen ersten Gesetzentwurf „Gute Straßen für alle“ mit einer detaillierten Darstellung der benötigten Änderungen in StVG, StVO und VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung).

Die Zweitauflage des Gesetzentwurfes vom Oktober 2021 wurde an die Änderungen der StVO im Jahr 2020 und an den 2021 neu gefassten § 6 StVG angepasst. Das BMDV hat diese Grundlage für Verordnungen wie die StVO etwas übersichtlicher gestaltet, ließ aber die inhaltlichen Reformvorschläge unberücksichtigt.

Breites Bündnis unterstützt ADFC-Gesetzentwurf

In 2022 bildete sich, auf Initiative des ADFC, ein breites Bündnis aus 14 Verkehrs-, Umwelt- und Verbraucher:innenverbänden inklusive der Fahrradwirtschaft. Es stellt sich geschlossen hinter die Forderungen nach einer StVG-Reform und erinnert die Bundesregierung vehement an die übergeordnete Bedeutung der StVG-Reform für den klimafreundlichen Verkehr – und an ihre Aufgabe, konkrete Vorschläge für die Umsetzung zu machen.

In den Artikeln zum Dossier finden sich mehr Informationen zum ADFC-Gesetzentwurf und Reform des StVG.

 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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