Dossier: Mit Abstand sicher!
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 dürfen Radfahrende nur mit mindestens 1,5 Meter innerorts und 2,0 Meter außerorts überholt werden. Gerichtsurteile haben entschieden: Auch bei radelnden Kindern gelten 2,0 Meter.
Zu enges Überholen von Radfahrenden ist nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich – viele Radfahrer*innen fühlen sich dadurch unsicher. Das führt wiederum dazu, dass viele Menschen das Fahrrad erst gar nicht nutzen. Denn nur wer sich sicher fühlt, steigt auch aufs Rad!
Deshalb ist das Thema Überholabstand eines unserer drei Kernthemen der Kampagne "Das Rad kommt - mit Sicherheit!".
Dabei gibt es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) klare Regeln, die eingehalten werden müssen: Innerorts sind 1,5 Meter als Mindestüberholabstand festgeschrieben, außerorts 2,0 Meter. Beim Überholen von Kindern oder anderen erkennbar unsicheren Radfahrenden müssen Autofahrende auch innerorts einen Sicherheitsabstand von 2,0 Metern einhalten. Letzteres ist zwar nicht in der StVO festgeschrieben, frühere Gerichtsurteile haben dies aber entschieden und sind weiterhin gültig.
Die Realität sieht aber anders aus: Noch immer wird zu eng überholt, auf dem Land wie in der Stadt.
Der ADFC fordert von Auto- und Lkw-Fahrenden, ihr Verhalten zu ändern und einen ausreichenden und sicheren Seitenabstand beim Überholen einzuhalten. Zum Schutz von Radfahrenden fordert der Fahrrad-Club außerdem systematische polizeiliche Kontrollen sowie Aufklärung: Viele Autofahrende sind nur unzureichend über die neuen Regelungen zum Überholabstand informiert.
Zur Unterstützung dieser Forderungen hat der ADFC Baden-Württemberg im Mai 2021 eine Aufklärungskampagne gestartet, die in vielen Kommunen etabliert wurde. Mit der klaren Botschaft durch Plakate am Straßenrand sollen Autofahrer*innen dazu bewegt werden, die StVO einzuhalten. Mehr Informationen zur Abstandkampagne gibt es weiter unten in diesem Themen-Dossier.
Radfahren soll für alle Menschen in Baden-Württemberg eine sichere und entspannte Art der Mobilität sein.
Um Überholabstände wissenschaftlich exakt zu messen, unterstützt der ADFC außerdem das Projekt Open Bike Sensor, mit dem mittlerweile in mehreren Städten Baden-Württembergs Überholabstände exakt und flächendeckend gemessen werden. Nähere Informationen zum OBS finden sich im Dossier.
Wie und wo die Polizei Überholabstände misst, thematisiert ein anderer Artikel des Dossiers. Schließlich sind Polizei und Ordnungsämter verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung durchzusetzen. Bislang wurde die Gefährdung von Radfahrenden durch zu enges Überholen von Kfz-Fahrenden kaum kontrolliert geschweige denn geahndet.
Im Themen-Dossier haben wir alles Wichtige zum Thema Überholabstand in einzelnen Artikeln zusammengestellt.
Video: Radfahrende werden nicht nur In Stuttgart-Kaltental zu eng überholt
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