Mehr Sicherheit mit weniger Tempo!

Mehr Sicherheit mit weniger Tempo! © ADFC Baden-Württemberg

Dossier: Mehr Sicherheit mit weniger Tempo!

Geringere Geschwindigkeiten im Straßenverkehr bedeuten weniger Verletzte, weniger Tote, weniger Lärm, weniger Energieverbrauch – dafür aber mehr Lebensqualität und Sicherheit.

Im Straßenverkehr sind zu hohe Geschwindigkeiten Unfallursache Nr. 1  – nicht nur in Baden-Württemberg. Vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer*innen fühlen sich durch schnell fahrende Kraftfahrzeuge gefährdet – je höher die Geschwindigkeitsunterschiede, desto größer ist die Gefahrenlage.

Deshalb sind vor allem im Stadtverkehr moderate Geschwindigkeiten sinnvoll. In Tempo 30-Zonen können sich Radfahrende leichter integrieren, fühlen sich sicherer und sind bei Unfällen weniger gefährdet. Bei Unfällen mit Tempo 50 sterben 7 von 10 ungeschützten Verkehrsteilnehmenden, bei Tempo 30 überleben 9 von 10.

Wenn man bei geringeren Geschwindigkeiten weniger Stress-, Lärm- und Schadstoffbelastung annimmt, dann trägt das durchaus zu einem besseren Miteinander im Straßenverkehr bei.

Zahlreiche Verbände, ein Bündnis vieler Kommunen und der aktuelle Forschungsstand sprechen für eine Reduktion der Geschwindigkeit - vor allem im Hinblick auf mehr Verkehrssicherheit. Nur mit einer Temporeduktion sind die Ziele der Vision Zero zu erreichen, zu der sich auch die baden-württembergische Landesregierung bekennt.

 

Der ADFC fordert

Eine Grundvoraussetzung der Gleichbehandlung der Verkehrsmittel und damit einer höheren Sicherheit für Radfahrende und Fußgänger*innen ist eine stärkere Angleichung der Geschwindigkeiten durch eine innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 30 km/h. Höhere Geschwindigkeiten (z. B. Tempo 50) können auf einzelnen Hauptverkehrsstraßen weiterhin zulässig sein, sofern diese mit qualitativ hochwertigen, ausreichend breiten und möglichst geschützten Radverkehrsanlagen ausgestattet sind. Also Tempo 30 als Regel, Tempo 50 als Ausnahme.

Blick über den Tellerrand

Internationale Großstädte machen vor, wie man mit politischem Willen die Vision Zero umsetzen kann: In Oslo und Helsinki sind 2019 keine Kinder, Fußgänger*innen oder Radfahrenden im Verkehr gestorben. Auch europäische Metropolen wie Brüssel und Paris setzen konsequent und erfolgreich auf innerstädtische Tempolimits und damit auf den Schutz der Schwächsten im Straßenverkehr.

"Das Rad kommt - mit Sicherheit!"

Der ADFC Baden-Württemberg fordert im Rahmen der aktuellen Kampagne „Das Rad kommt – mit Sicherheit“ neben sicheren Überholabständen von Radfahrenden und konsequentem Vorgehen gegen Falschparker*innen auch die Reduzierung von Geschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs.

In diesem Themendossier präsentieren wir gute Gründe für Tempolimits, zeigen auf, wie der Verkehr andernorts erfolgreich verlangsamt wird, stellen Forderungen an die Landesregierung und erklären wissenschaftliche Hintergründe zum Thema.

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https://bw.adfc.de/artikel/dossier-mehr-sicherheit-mit-weniger-tempo

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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