Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Baden-Württemberg e. V.

Die ADFC-Fördermitgliedschaft: Ihr Einsatz für das Fahrrad

Die ADFC-Fördermitgliedschaft: Ihr Einsatz für das Fahrrad © ADFC | April Agentur

Die ADFC-Fördermitgliedschaft

Für gewerbliche und institutionelle Unterstützer des ADFC vor Ort.

Der ADFC will die Verkehrswende – mit dem Fahrrad im Mittelpunkt. Es geht jedoch nicht nur ums Fahrrad. Es geht vor allem um die Lebensqualität von Menschen. Der ADFC will von der autogerechten Stadt hin zur menschenfreundlichen Stadt.

Unternehmen und Institutionen sind herzlich eingeladen uns dabei zu unterstützen und die besonders wichtige Arbeit vor Ort in den Städten und Gemeinden voran zu bringen
Mit einer ADFC-Fördermitgliedschaft wird die wertvolle, ehrenamtliche Arbeit der ADFC-Gliederungen finanziell und ideell unterstützt.

Was kostet die ADFC-Fördermitgliedschaft?

Basis der Beitragsordnung für ADFC-Fördermitglieder ist eine Selbsteinschätzung in verschiedene Beitragskategorien – gestaffelt nach der Größe und Leistungsfähigkeit der Unternehmen.
 

Beitragsklassen

Einzelhandel

Sonstige Fördermitglieder

Kommunen

Mindestbeitrag

Bemessungsgröße

Verkaufsfläche in qm

Mitarbeiterzahl

Haushaltsvolumen

 

1

unter 500 m²

unter 5

unter 50 Mio. €

200,00 €

2

ab 500 m²

5 – 20

ab 50 Mio. €

500,00 €

3

ab 1.000 m²

20 – 50

Ab 500 Mio. €

1.000,00 €

4

ab 2.000 m²

über 50

Ab 1.000 Mio. €

2.000,00 €

 

Als Bonus Ihrer Fördermitgliedschaft erhalten Sie:

  •  Regelmäßige Info über die Arbeit des ADFC u. a. über das Magazin Radwelt und Newsletter.
  •  Materialien, mit denen Sie auf Ihre Fördermitgliedschaft hinweisen können – im Laden, im Internet und auf Printprodukten.
  •  Die Chance sich mit dem ADFC vor Ort zu vernetzen – z. B. für gemeinsame politisch-gesellschaftliche Aktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit.
  •  Bei Veranstaltungen Vernetzungs- und Austauschmöglichkeiten in der Gemeinschaft der Mitglieder.

 

Wer kann ADFC-Fördermitglied werden?

Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristi­sche Personen, Gesellschaften und Körperschaften werden, die bereit sind, den Zweck des ADFC ideell und materiell uneigennützig zu fördern. Dazu zählen Fahrrad- und sonstige Einzelhändler*innen, gastro­nomische Betriebe, Stadtgemeinden, Planungsbüros, Druckereien, Agenturen und andere regionale Unter­nehmen.

Politische Parteien oder zugehörige Organisationen (z. B. Gemeindefraktionen) können nicht Mitglied wer­den, den ADFC aber mit einer regelmäßigen Spende unterstützen.

Hinweise:

Im Gegensatz zur Mitgliedschaft von Privatpersonen besteht bei Fördermitgliedschaften kein Versiche­rungsschutz bei der Mitgliederhaftpflicht- und Rechts­schutzversicherung des ADFC. Auch die Pannenhilfe kann von Fördermitgliedern nicht in Anspruch genommen werden

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https://bw.adfc.de/artikel/die-adfc-foerdermitgliedschaft-2

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