Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Baden-Württemberg e. V.

Fahrraddiebstahl leicht gemacht mit billigen Schlössern.

Fahrraddiebstahl leicht gemacht mit billigen Schlössern. © ADFC/ Jens Lehmkühler

Fahrrad geklaut – was tun?

Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, einen Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Der ADFC gibt Tipps, was im Fall eines Diebstahls sonst noch zu tun ist.

Häufig reicht die Anzeige bei der Polizei aus. Der Versicherung muss man lediglich sagen, dass das gestohlene Fahrrad nicht innerhalb einer Drei-Wochen-Frist aufgefunden werden konnte (AG Schweinfurt, 3 C 642/04).

Wenn ein versichertes Fahrrad wieder auftaucht, nachdem die Versicherung die Entschädigung gezahlt hat, muss man seine Versicherung schriftlich benachrichtigen. Nach den Bedingungen der Hausratversicherung hat man die Wahl, ob man die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt.

Eine Hausratversicherung muss zahlen, wenn das Rad bei einem Einbruch entwendet wurde, auch aus einem abgeschlossenen Raum eines Hotels (Entscheidung Versicherungsombudsmann vom 6. August 2003, Aktenzeichen 8445/2003-S). Der Bundesgerichtshof hat ältere Zusatzbedingungen zur Hausratversicherung für zulässig erklärt (IV ZR 87/07), die den Diebstahlschutz nachts zwischen 22 und 6 Uhr einschränken.

Auf frischer Tat ertappt

Wenn sich ein Fremder am eigenen oder geliehenen Rad zu schaffen macht, darf man den Dieb notfalls mit Gewalt davon abhalten, das Schloss zu zerschneiden und das Fahrrad mitzunehmen. Der ADFC rät: Sicherer ist es, die Polizei anzurufen und nur dann aktiv zu werden, wenn diese nicht rechtzeitig eintrifft.

Man darf den Täter auch verfolgen, um das Rad zurückzuerlangen. Es ist aber nicht zulässig, Wochen nach dem Diebstahl das irgendwo abgestellte oder auf einem Flohmarkt angebotene Fahrrad einfach wieder an sich zu nehmen.

Gestohlenes Rad gekauft

Wenn jemand zwischenzeitlich das Fahrrad gutgläubig erworben hat, also ohne vom Diebstahl zu wissen, bleibt es Eigentum des ursprünglichen Besitzers. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, die Polizei einzuschalten.

Etwa jedes fünfte gestohlene Fahrrad ist nicht durch ein Schloss geschützt. Allzu einfach sollte man es Dieben nicht machen, Fahrräder sollten mit einem soliden Schloss angeschlossen werden.

Zurück zum Dossier gegen Fahrraddiebstahl

Verwandte Themen

Im Interview: Natenoms Einsatz für einen sicheren Überholabstand

Als "Natenom" setzt sich Andreas Mandalka seit Jahren für sicheres Überholen von Radfahrenden ein und hat es zu…

Wie kontrolliert die Polizei den Überholabstand von Radfahrenden?

Die novellierte Straßenverkehrsordnung schreibt innerorts einen Abstand von mindestens 1,50 Meter beim Überholen von…

Kompetenznetz Klima Mobil: Aktiv beim Klimaschutz im Verkehr

Das Kompetenznetz Klima Mobil wurde auf Initiative des Ministeriums für Verkehr von der Nahverkehrsgesellschaft…

Fahrraddiebstahl

Wird das eigene Rad geklaut, ist das nicht nur ärgerlich, sondern man wird auch seiner Mobilität beraubt. Der ADFC gibt…

Tempo 30 – warum und wie?

Tempo 30 in der Stadt verbessert die Bedingungen für Radfahrende und Fußgänger*innen. Der ADFC plädiert daher für Tempo…

Macht die Radwege fit für den Frühling!

Der Frühling steht in den Startlöchern. Spätestens jetzt werden viele Fahrräder zum Start in die Radsaison aus dem…

Der OpenBikeSensor – eine Erfolgsgeschichte in Baden-Württemberg

Zu enges Überholen von Radfahrenden ist leider vielerorts an der Tagesordnung. Der OpenBikeSensor (OBS) misst, wo und…

Vision Zero – denn Menschenleben sind nicht verhandelbar!

Jedes Leben zählt – auch im Straßenverkehr!

Mit der Vision Zero werden NULL Tote und Schwerverletzte im Straßenverkehr…

Neue StVO bekannt machen und durchsetzen

Wer sich im Straßenverkehr sicher fühlt, nutzt eher das Rad. Und wer die Regeln kennt, fühlt sich sicherer. Der ADFC…

https://bw.adfc.de/artikel/fahrrad-geklaut-was-tun-5

Bleiben Sie in Kontakt