Das Rad mit der Bahn transportieren

Das Rad mit der Bahn transportieren © ADFC | DpR

Fahrradmitnahme in der Bahn

Nicht immer liegt der Startpunkt einer Radreise vor der Haustür. Eine umweltfreundliche und komfortable Möglichkeit, das Rad zum gewünschten Ort zu bekommen, ist daher die Bahn.

Bei der Deutschen Bahn ist das allerdings eine zweigleisige Angelegenheit: Die Zahl der Fahrradstellplätze in den InterCity-Zügen des innerdeutschen Tagesfernverkehrs wird weiter reduziert. Immerhin können Radreisende zumindest im neuen ICE 4 Fahrräder mitnehmen. Nacht- und Nahverkehr bauen ihre Angebote aufgrund wachsender Nachfrage aus. Auch internationale Strecken öffnen sich verstärkt den Radreisenden.

Gerade längere Bahnreisen sollten Radreisende sorgfältig planen. Häufiges Umsteigen kann wegen des Gepäcks und möglicher Anschlussschwierigkeiten schnell nervig werden. Bei kürzeren Anreisen oder in Kombination mit dem Fernverkehr bieten sich Regional- und Nahverkehrszüge an. In ihnen besteht keine Reservierungspflicht, aber es gibt auch keine Stellplatzgarantie. Zu Pendlerstoßzeiten, an Wochenenden und Feiertagen kann es daher eng werden.

Fernverkehr: früh reservieren

Im Fernverkehr besteht Reservierungspflicht und es empfiehlt sich, dies frühzeitig zu tun. Ist noch Platz im Zug, können Radfahrende jedoch auch ohne Reservierung nach Anmeldung beim Zugteam und einer Nachzahlung mitfahren. Beim Ticketkauf am Schalter sollte man genau hinschauen – oder zuvor selbst Anreiserouten recherchieren.

Für einen Fahrradanhänger muss jeweils eine weitere Fahrradkarte gelöst werden, sofern sich dieser nicht in der Gepäckablage verstauen lässt. Zudem können bestimmte Fahrradtypen wie Tandems oder Liegeräder nicht immer problemlos in allen Zügen mitgeführt werden. Zusammengeklappte Falt- sowie demontierte Fahrräder werden gratis befördert. Lastenräder werden laut Beförderungsbedingungen nicht mitgenommen. Genaueres findet man auf der Internetseite der Deutschen Bahn und den 2019 aktualisierten Beförderungsbedingungen.

In einigen Bundesländern bietet die DB Regio eine kostenlose Radmitnahme im Nahverkehr an. Innerhalb von Verkehrsverbünden gelten zum Teil abweichende Bestimmungen. In Verbindung mit dem Schönes-Wochenende-Ticket wird pro Rad und Reisetag eine Fahrradkarte benötigt.

Zentrale Service-Hotline der DB:

0180 6 996633 (einmalige Kosten von 0,20€ aus dem dt. Festnetz)

Auskunft zu Reiseverbindungen sowie Fahrradmitnahme, -vermietung und -versand. Telefonischer Verkauf und Reservierung von Fahrradstellplätzen im Fernverkehr.

Fahrradvermietung

An immer mehr Bahnhöfen gibt es Fahrrad-Verleihstationen. Je nach Fahrradtyp können die Mietpreise Tag variieren.

ADFC-Mitglieder erhalten bei Anbietern wie Call a Bike und Nextbike vergünstigte Konditionen!

 

Öffentliche Mieträder

Neben den Mieträdern der Deutschen Bahn bieten immer mehr Großstädte öffentliche Mietsysteme an, zum Beispiel in Hamburg. Die Mieträder stehen meist in Zentrumsnähe an festen Vermiet-Terminals zur Verfügung. Sie eignen sich für kurze Strecken und für Sightseeing-Touren. Ob eine Stadt ein Mietradsystem anbietet, kann auf den Internetseiten der Städte recherchiert werden.

Nicht nur für die berühmte letzte Meile, sondern auch für spontane Kurzausflüge im Urlaub ist ein Mietfahrrad interessant. Wer allerdings eine längere Tour oder Radreise plant, will und sollte auf sein eigenes, vertrautes Fahrrad nicht verzichten.

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https://bw.adfc.de/artikel/fahrradmitnahme-in-der-bahn-6

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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