Radstation am Tübinger Hauptbahnhof

Radstation am Tübinger Hauptbahnhof © ADFC Mannheim/Markus Schlegel

Gutes Beispiel: Radstation Tübingen

Am Tübinger Hauptbahnhof wurde Platz zum sicheren Abstellen von zahlreichen Fahrrädern geschaffen.

Mit gutem Beispiel voran - Was, Wer, Wo?

Die Radstation am Tübinger Hauptbahnhof gilt als Paradebeispiel von Fahrradparken. Rund 1100 Räder finden in der Tiefgarage Platz: Zwei Drittel der Plätze sind kostenlos, 350 sind zusätzlich gesichert und kostenpflichtig. Zur Nutzung dieser extra gesicherten Plätze lässt sich entweder ein Jahresticket buchen oder aber das Rad im Servicebereich abgeben, sodass ein*e Mitarbeiter*in es wie in einer kostenpflichtigen Garderobe sicher abstellt. Die gesamte Anlage ist videoüberwacht. Durch eine Rampe gelangen Radfahrende bequem ins Parkhaus. Weitere Services sind 60 Schließflächer (auch zum Laden von Pedelec-Akkus), eine öffentliche Dusche, ein Fahrradverleih, eine Fahrradwerkstatt, eine Waschanlage für Räder sowie ein Café. Die gesamte Anlage wird von einem Bund aus sozialen Trägern betrieben.

Bei der Umgestaltung des Europaplatzes wurden auch Lücken im Radnetz geschlossen. Der neue, vier Meter breite Radweg "blaues Band" soll eine barrierearme Ost-West-Verbindung durch die Stadt darstellen. Ein Teil dieses Radweges wurde nun auch am Tübinger Europaplatz fertiggestellt.

Die Maßnahme wurde umgesetzt:

  • Radstation am Hbf Tübingen, Europaplatz 18, 72072 Tübingen
  • Baulastträger: Universitätsstadt Tübingen
  • Ansprechpartner vor Ort: Universitätsstadt Tübingen

 

 

Wirkung für den Radverkehr

  • Sicheres Abstellen von Fahrrädern am zentralen Knotenpunkt in der Stadt
  • Wettergeschütztes Abstellen von Rädern
  • Zusätzliche Services wie Waschanlage und Reparatur unter demselben Dach
  • Laden von Pedelec- und E-Bike-Akkus
  • Höhere Attraktivität von Multimodalität
  • Lückenschlüsse im Radnetz rund um den Hauptbahnhof
  • Trennung von Verkehrsarten

 

Hintergrundinfos - rechtliche & technische Grundlagen

Die Radstation ist Teil des Umbaus des Europaplatzes und Anlagenparks. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 65 Millionen Euro und umfassen unter anderem auch den Bau eines neuen Busbahnhofs. Die Stadt Tübingen nimmt Fördergelder von Bund und Land in Anspruch, unter anderem über die Nationale Klimaschutz Initiative und die Städtebauförderung. Weitere Infos hierzu finden Sie im blauen Medienkasten.

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https://bw.adfc.de/artikel/gutes-beispiel-radstation-tuebingen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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