Kindertransport und -begleitung

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Kinderanhänger

Kinderfahrradanhänger haben viele Vorzüge: In ihnen sitzen bis zu zwei Kinder bequem und wettergeschützt. Zudem lassen sich mit ihnen längere Touren, leichte Geländestrecken oder der Einkauf bewältigen.

Die meisten Modelle sind als Ein- und Zweisitzer erhältlich – welche Variante es sein soll, hängt von der Familienplanung ab oder ob Freunde oder Einkaufstüten den Nachwuchs mal begleiten sollen.

Einsitzer wiegen weniger und passen besser durch schmale Türen und enge Treppenhäuser. Allerdings lassen sich die meisten Kinderfahrradanhänger auch platzsparend falten. Vor dem Kauf sollten Eltern ausprobieren, wie sich beispielsweise Gurte und Sonnensegel bedienen lassen. Damit die Kupplung an beide Elternfahrräder passt, beide Räder zum Kauf mitnehmen.

Solange Kinder noch nicht alleine sitzen können, nutzen Eltern eine Liege oder Babyschale und achten auf rüttelfreie Strecken. Unebenheiten gleichen wirksame, auf das Gewicht einstellbare Federungen aus, und ebenso breite, nicht zu prall aufgepumpte Reifen.

Wer den Fahrradanhänger auch als Kinderwagen nutzen möchte, braucht ein Buggyset. Darüber hinaus gibt es ein vielseitiges Zubehörprogramm vom Kaffeebecherhalter über eine Regenplane bis zum Gestell für gängige Autositze für Babys. Auch wenn das Zubehör teuer sein kann, ist es schön, die Optionen zu haben.

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Ausstattungstipps – Komfort für die Kleinen

  • Zweite Kupplung kaufen: Mit einer zweiten Kupplung sind beide Eltern mit Kindern mobil. Am besten fahren beide Elternteile mit ihren Rädern zum Anhängerkauf, denn nicht jede Kupplung passt an jede Hinterradnabe. Manchmal kann auch ein Hinterbauständer im Weg sein. Der Fachhändler kann notfalls nach einer Alternative suchen.
  • Je fester die Verbindung von Fahrrad und Anhänger, desto weniger schaukelt sich das Gespann auf. Die Kupplung sollte möglichst kein Spiel haben und leicht zu bedienen sein.
  • Fahren Sie immer mit geschlossenem Moskitonetz. Es bewahrt die Kinder vor Schmutz, Fliegen und aufgewirbelten Steinchen. Das Zugfahrrad sollte spätestens ab Herbst ein weit nach unten gezogenes Schutzblech haben, das Schmutz und Nässe vom Anhänger abhält.
  • Ein kleiner Rückspiegel am Lenker kann den Blick in den Anhänger erleichtern.
  • Die Scheiben der meisten Anhänger sind leicht getönt. Das heißt aber nicht, dass die Scheiben automatisch einen UV-Schutz haben. Infomieren Sie sich auf den Herstellerseiten oder fragen Sie im Fachhandel nach.
  • Kleinere Kinder sacken im Anhänger häufig noch ein oder rutschen nach vorne. Damit sie Haltung bewahren können, gibt es Sitzverkleinerer und Kopfstützen.
  • Wenn die Kinder im Anhänger mit Helm fahren, sollte die Kopflehne ausreichend Platz bieten oder der Helm hinten abgeflacht sein. Sonst würde sich der Helm nach vorne ins Gesicht des Kindes schieben und nicht mehr richtig schützen.
  • Sind Federungen/Dämpfungen am Anhänger vorhanden, sollten Sie diese auf das jeweilige Gewicht von Kindern und Gepäck einstellen. Breite Reifen mit niedrigem Reifendruck bieten ebenfalls Dämpfungskomfort.
  • Da das Fahrradrücklicht vom Anhänger verdeckt wird, brauchen Kinderanhänger ein Rücklicht; Batterielicht ist erlaubt. Vor allem wenn das Rücklicht auf Höhe der Kinder angebracht ist, sollte es abgedeckt sein. Ab einer Spurweite von über 80 Zentimetern ist an der linken vorderen Seite ein Scheinwerfer vorgeschrieben. Achten Sie auf Montagemöglichkeiten am Anhänger.

 

Allgemeine Transportbestimmungen

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen nur mindestens 16 Jahre alte Personen Kinder bis zum Alter von maximal sieben Jahren mit dem Fahrrad transportieren – und zwar nur in für den Kindertransport vorgesehenen Anhängern (max. zwei Kinder) oder in Kindersitzen. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für das Befördern eines behinderten Kindes.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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