Der ADFC sagt bis 31. August 2020 alle Präsenzveranstaltungen ab.

Der ADFC sagt bis 31. August 2020 alle Präsenzveranstaltungen ab. © northlightimages

ADFC will in Corona-Krise #MehrPlatzFürMenschen

Bund und Länder haben erste Beschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie gelockert. Großveranstaltungen sind bis voraussichtlich 31. August untersagt, entsprechend schränkt der ADFC seine Angebote ein, zeigt aber Einsatz für #MehrPlatzFürMenschen.

Die Einschränkungen für persönliche Kontakte gelten weiter bis mindestens zum 3. Mai. Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern ist in der Öffentlichkeit zu anderen einzuhalten. Im Freien darf man sich weiter nur mit einem Menschen bewegen, der nicht zum eigenen Haushalt gehört oder gemeinsam mit den Angehörigen des eigenen Haushalts – Verstöße werden weiter geahndet.

Fahrradläden dürfen wieder öffnen

Geschäfte mit maximal 800 Quadratmetern dürfen ab dem 20. April wieder öffnen, unabhängig von der Ladengröße ist dies auch Fahrrad-, Buch- und Autohändlern wieder erlaubt.

Der ADFC hatte sich gemeinsam mit Branchenverbänden dafür eingesetzt, dass Fahrradläden unter strengen Hygiene- und Sicherheitsauflagen wieder öffnen dürfen. Einschränkungen, wie viele Menschen sich im Laden aufhalten dürfen, sind möglich. Um Warteschlagen zu vermeiden, sollten für den Fahrradkauf Termine vereinbart werden.

Keine Großveranstaltungen oder Tagesausflüge

Großveranstaltungen bleiben bundesweit voraussichtlich bis zum 31. August 2020 untersagt. Zudem ruft die Bundesregierung dazu auf, weiterhin auf private Reisen, Besuche von Verwandten und auf Tagesausflüge zu verzichten. Übernachtungen innerhalb Deutschlands sind weiter nur zu notwendigen Zwecken erlaubt, nicht für Urlaube, auch die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt weiter.

Wie lange die Beschränkungen gelten, ist aktuell noch nicht klar. Die Bundesregierung berät dazu das nächste Mal am 30. April – solange werden die jetzigen Einschränkungen Bestand haben.

Geführte Radtouren vielleicht ab Juli möglich

Der ADFC geht davon aus, dass im Mai und Juni noch keine geführten Radtouren stattfinden können und ruft vor Ort dazu auf, keine Radtouren anzubieten. Wenn es Lockerungen gibt, werden auch sie nur schrittweise erfolgen. Der ADFC empfiehlt seinen Gliederungen für diese Zeit beispielsweise Radtouren für Paare, Kleingruppen und Tipps abseits bekannter Pfade und ohne Besuche bekannter Sehenswürdigkeiten vorzubereiten.

Es wird zunehmend deutlich, dass der öffentliche Nahverkehr während der Pandemie langfristig entlastet werden muss. Das Fahrrad ist dafür das geeignete Verkehrsmittel. Deshalb baut der ADFC seine Angebote für Menschen aus, die das Fahrrad neu für sich entdecken und dabei Hilfestellung oder Anregungen brauchen. Das Angebot wird auf der Internetseite ergänzt werden.

#MehrPlatzFürMenschen

Vor Ort kann der ADFC weiter aktiv sein und beispielsweise mit Lastenrädern die Tafeln oder andere soziale Einrichtungen unterstützen. Außerdem können die Bedingungen für Fußgänger*innen und Radfahrende durch temporäre Radfahrstreifen und Bewegungsstraßen verbessert werden. Entsprechende Aktionen hat der ADFC in einem Aktionsleitfaden für seine Kampagne #MehrPlatzFürMenschen zusammengefasst.

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https://bw.adfc.de/artikel/adfc-will-in-corona-krise-mehrplatzfuermenschen-2

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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