In neun Schritten zur Fahrradkommune
Auch eine Kommune, die bisher noch nichts oder nur sehr wenig für den Radverkehr getan hat, kann zur Fahrradstadt oder Fahrradgemeinde werden. Der ADFC hat hier die wichtigsten Schritte dafür zusammengestellt.
Der ADFC hat die wichtigsten Schritte für Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Fahrradkommune zusammengetragen. Es handelt sich dabei um eine idealtypische und vereinfachte Darstellung der erforderlichen Maßnahmen. Sie dient zur groben Orientierung für Kommunen, die den Radverkehr systematisch fördern und die Potentiale des Fahrrads nutzen wollen.
In neun Schritten zur Fahrradkommune
- Schritt 1: Die Grundlagen werden mit einem Radverkehrskonzept gelegt. Es definiert die wichtigsten Ziele und Zuständigkeiten und legt eine grobe Strategie fest. Hier gilt es sich auf wenige klare Ziele zu verständigen, z. B. ein sicheres und komfortables Radwegenetz für alle Menschen von 8 bis 88.
- Schritt 2: Bei der Netzplanung geht es darum, wichtige Quell-Ziel-Beziehungen zu erfassen (z. B. Wohn- und Industriegebiete, Schulen, soziale Einrichtungen, Einzelhandel und Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr) und diese in einem lückenlosen Radwegenetz für die Kommune zu berücksichtigen. Dabei sollten auch vorhandene Hindernisse und Barrieren für den Radverkehr identifiziert und ausgeräumt werden.
- Schritt 3: Im Zuge der Netzplanung sollten auch einheitlicheQualitätsstandards und Rahmenbedingungen für den Radverkehr definiert werden. Das bedeutet z. B. flankierende Maßnahmen für Fahrradstraßen festzulegen, damit Radverkehr dort tatsächlich Vorrang hat, die Führungsformen für eine sichere einladende Radinfrastruktur an Hauptverkehrsstraßen zu definieren, etc. Außerdem müssen Schwachstellen und Lücken im Netz geschlossen sowie die wichtigsten Maßnahmen priorisiert werden.
- Schritt 4: Wichtig ist in diesem Schritt, dass ein politischer Beschluss in der Kommune für das Radnetz (2) und die Qualitätsstandards (3) erfolgt, damit dieser dann von der Verwaltung umgesetzt werden kann.
Hinweis: Diese ersten vier Schritte müssen auf jeden Fall abgeschlossen sein, bevor Fördergelder beantragt werden können. Bei Förderprogrammen mit kurzer Laufzeit wie dem Sonderprogramm Stadt und Land empfiehlt es sich, auf schnelle Schnellausbaumethoden für den Lückenschluss zu setzen (z. B. Fahrradstraßen, Protected Bike Lanes, Modale Filter) oder schon vorhandene Planungen umzusetzen. - Schritt 5: Die Detailplanung der konkreten Infrastrukturmaßnahmen wird oft an ein externes Planungsbüro vergeben. Es empfiehlt sich, Zwischenergebnisse in ein externes Begleitgremium mit Vertreter*innen von Interessenverbänden, interessierten Bürger*innen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Polizei und Verwaltung („Fahr Rat“/Runder Tisch Radverkehr) zurückzuspielen und deren Rückmeldungen aufzunehmen.
- Die weiteren Schritte: Nach Schritt 6: Anordnung erfolgt Schritt 7: Ausschreibung und Vergabe des Auftrags an Baufirmen. Anschließend kann mit Schritt 8:Errichtung des Radwegenetzes begonnen werden.
- Schritt 9: Erfolge auch feiern! Ein neuer, qualitativ hochwertiger Abschnitt im Radverkehrsnetz sollte öffentlichkeitswirksam und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung eröffnet werden. Kommunen sollten diese Chance nutzen, denn Radverkehr ist ein kommunalpolitisches Gewinnerthema!
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